Referentenentwurf zur Stärkung Verbraucherschutz

Am 04.11.2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Das Ministerium realisiert damit einen ersten Schritt  zur Verpflichtung der EU-Staaten, bis zum 28.11.2021 entsprechende EU-Richtlinien (insbesondere Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU) umzusetzen. Die umgesetzten Vorgaben sind dann in den Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 28.05.2022 anzuwenden. Zu diesem Datum ist auch ein Inkrafttreten im Entwurf vorgesehen.

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Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 24.01.2020 einen neuen Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Es handelt sich noch um einen sog. Referentenentwurf zur AGB-Klauseln und Telefonwerbung. Dennoch ist es für Händler ein guter Tipp, wenn man sich früh mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzt, wie etwa die vorgeschlagene Dokumentationspflicht zu Telefoneinwilligungen.

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Bewerbung eines Nektars als Saft ist irreführend

Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

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Print-Werbung für Topfset ohne Angabe der Größe der Töpfe und Pfannen zulässig

Händler müssen bei der Werbung für Waren eine Vielzahl von Informationspflichten beachten. So sind in Angeboten u.a. die wesentlichen Merkmale der beworbenen Waren zu nennen. Welche Merkmale dabei als wesentlich angesehen werden muss jedoch für jedes Produkt und für jedes Werbemittel im Einzelfall beurteilt werden.

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EuGH: Muss die Widerrufsbelehrung in jede Printwerbung?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von uns geführten Verfahren ein Urteil gefällt, das erhebliche praktische Auswirkungen vor allem im Print-Werbebereich hat. Es ging um Vorlagefragen, die der BGH dem Gerichtshof im Revisionsverfahren vorlegte. Die Wettbewerbszentrale hatte ein Printwerbemittel u.a. mit der Begründung abgemahnt , dort sei die Widerrufsbelehrung nicht komplett aufgeführt und es fehle das Musterwiderrufsformular. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, das Werbemittel enthalte zuwenig Platz für alle Informationen.

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01806-Nummer keine Kundenhotline

Auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern gegen einen Pay-TV-Anbieter entschied das Landgericht München mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17 – nicht rechtskräftig) nach Angabe der Verbraucherzentrale, dass die bei der 01806-Nummer anfallenden Kosten (pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz, 0,60 Euro je Anruf Mobil) für eine Kundenhotline unzulässig sind. 

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Vergabe eines Gütesiegels ohne objektive Prüfung

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung eines Gütesiegels irreführend ist, wenn dieses nicht nach einer objektiven Prüfung durch eine unabhängige Stelle vergeben wird (Beschluss vom 5. März 2018, Az. 6 U 151/17). Akkreditierung über Internetplattform Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Verband. Gemäß seinem Internetauftritt strebt er u.a. branchenweite elektronische Standards … Weiterlesen