Ein Unternehmen darf seine Produkte nicht ohne weitere Erläuterung mit der Aussage „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bewerben. Dies hat das Landgericht Köln entschieden (Urteil vom 05.03.2018, Az. 31 O 379/17).
Ein Unternehmen darf seine Produkte nicht ohne weitere Erläuterung mit der Aussage „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bewerben. Dies hat das Landgericht Köln entschieden (Urteil vom 05.03.2018, Az. 31 O 379/17).