Vertragsstrafe wegen Wayback Machine?

Wurden Sie abgemahnt und haben eine Unterlassungserklärung abgegeben? In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass rechtswidrige Werbung verschwindet und nicht wiederholt wird. Dass man allerdings die Vergangenheit nicht löschen kann, wurde nun auch gerichtlich bestätigt.

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Feld „Anrede“ sollte kein Pflichtfeld sein

In den meisten Online-Shops müssen Kunden im Rahmen des Bestellprozesses ihre Daten eingeben und dabei auch das Feld „Anrede“ auswählen. Dabei kann häufig nur zwischen Mann und Frau gewählt werden. Regelmäßig ist dieses Feld ein Pflichtfeld. Warum Sie das in Ihrem Shop ändern sollten, hat das OLG Frankfurt entschieden.

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Gesetz zu Stärkung des (un)fairen Wettbewerbs

Der Bundestag hat das sog. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen eigentlich missbräuchliche Abmahnungen bekämpft werden. Tatsächlich wird damit der faire Wettbewerb bekämpft. Unternehmen, die sich fair und lauter verhalten, werden sich in Zukunft nicht mehr effizient gegen die unseriösen Kollegen der Branche wehren können.

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OLG Nürnberg: Garantiebedingungen müssen leicht zugänglich sein

Die Werbung mit Garantien ist ein beliebtes Mittel im Online-Handel, um den Umsatz zu steigern. Hierbei gibt es aber einige komplizierte Rahmenbedingungen zu beachten. So müssen zwingend die Garantiebedingungen vollständig bekannt gegeben werden. Wie man dies realisiert – oder besser: wie man dies nicht tun sollte – hat nun das OLG Nürnberg für einen Verkauf über eBay entschieden.

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Händler müssen immer auf bestehende Garantien hinweisen

Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Online-Händler im Rahmen seines Angebots auf bestehende Herstellergarantien hinweisen muss. Diese Hinweispflicht soll unabhängig davon bestehen, ob ein Händler die Herstellergarantie bewirbt. Bereits die Existenz einer Herstellergarantie soll zu Angaben verpflichten. In diesem Fall sind vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden alle Pflichtinformationen zu vermitteln.

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Bewerbung eines Nektars als Saft ist irreführend

Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.

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