Am 04.11.2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Das Ministerium realisiert damit einen ersten Schritt zur Verpflichtung der EU-Staaten, bis zum 28.11.2021 entsprechende EU-Richtlinien (insbesondere Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU) umzusetzen. Die umgesetzten Vorgaben sind dann in den Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 28.05.2022 anzuwenden. Zu diesem Datum ist auch ein Inkrafttreten im Entwurf vorgesehen.
Information
Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 24.01.2020 einen neuen Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Es handelt sich noch um einen sog. Referentenentwurf zur AGB-Klauseln und Telefonwerbung. Dennoch ist es für Händler ein guter Tipp, wenn man sich früh mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzt, wie etwa die vorgeschlagene Dokumentationspflicht zu Telefoneinwilligungen.
Händler müssen immer auf bestehende Garantien hinweisen
Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Online-Händler im Rahmen seines Angebots auf bestehende Herstellergarantien hinweisen muss. Diese Hinweispflicht soll unabhängig davon bestehen, ob in der Werbung bzw. dem Angebot mit einer Herstellergarantie geworben wurde. Bereits die Existenz einer Herstellergarantie soll zu Angaben verpflichten. In diesem Fall sind vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden alle Pflichtinformationen zu vermitteln.
Änderungen zu Verbraucherinformationen verabschiedet
Die EU-Kommission hatte im April 2016 Änderungen zu mehreren Verbraucherrichtlinien vorgeschlagen. „New Deal for consumers“ lautete die zukunftsorientierte Bezeichnung. Jetzt wurden die neuen Regelungen vom EU-Parlament verabschiedet. Wenn der EU-Rat zugestimmt hat, gilt eine 2-jährige Übergangszeit.
Generalanwalt: Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer für Versandhändler
Online-Händler müssen bestimmte Angaben über ihre Identität im Shop bereithalten. Ob diese Verpflichtung aber auch die Angabe einer Telefonnummer umfasst, ist umstritten. Der vzbv wollte dies klären lassen und hatte deswegen amazon verklagt. Amazon gab keine Telefonnummer an, bot dafür verschiedene andere Kommunikationskanäle. Jetzt hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge dazu vorgestellt.
EuGH: Muss die Widerrufsbelehrung in jede Printwerbung?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von uns geführten Verfahren ein Urteil gefällt, das erhebliche praktische Auswirkungen vor allem im Print-Werbebereich hat. Es ging um Vorlagefragen, die der BGH dem Gerichtshof im Revisionsverfahren vorlegte. Die Wettbewerbszentrale hatte ein Printwerbemittel u.a. mit der Begründung abgemahnt , dort sei die Widerrufsbelehrung nicht komplett aufgeführt und es fehle das Musterwiderrufsformular. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, das Werbemittel enthalte zuwenig Platz für alle Informationen.
01806-Nummer keine Kundenhotline
Auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern gegen einen Pay-TV-Anbieter entschied das Landgericht München mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17 – nicht rechtskräftig) nach Angabe der Verbraucherzentrale, dass die bei der 01806-Nummer anfallenden Kosten (pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz, 0,60 Euro je Anruf Mobil) für eine Kundenhotline unzulässig sind.
Datenschutzgrundverordnung DSGVO in letzter Minute geändert
Es ist kein Scherz. Seit Monaten sind Webseitenbetreiber, Katalogversender, Händler und Berater dabei, den riesigen bürokratischen Aufwand zu bewältigen, den die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt. Kurz vor dem Stichtag wurde der Text noch eunmal angepasst.
EU-Kommission mit dem „New Deal“ für neue Verbraucherrechte
Die EU-Kommission hat am 11.04.2018 Vorschläge für eine Neugestaltung wesentlicher Verbraucherrechte und deren Durchsetzung veröffentlicht. Die Vorschläge sollen in vier Gesetzespaketen die Verbraucherrechte stärken. Es geht um Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen‚ der Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse‚ der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern und der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher.
Dem New Deal liegt ein umfassender sog. Fitness-Check zugrunde. Bei dem wurden zwar starke Rechtsausgestaltungen aber Schwächen bei der Geltendmachung festgestellt.
EuGH Identitätsangaben bei Marktplatzwerbung
Es geht um Identitätsangaben in der Werbung. Auf dem Online-Marktplatz „MeinPaket.de“ bieten gewerbliche Händler ihre Waren an. Der Marktplatz hatte eine Zeitungsanzeige geschaltet mit 5 verschiedenen Angeboten geschaltet. Angaben zu den anbietendenden Händlern waren nicht in der Anzeige erfolgt. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte aufgrund der fehlenden Angaben zur Identität der Händler durch die Instanzen. Der BGH hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Angaben zum Händler bei der Marktplatzwerbung schon in der Printanzeige enthalten sein müssen. Der EuGH bejaht die Angabepflicht, schiebt aber die konkrete Entscheidung wieder zum nationalen Gericht, also dem BGH.