Irreführung durch Frischkäse – Mogelpackung

Eine Irreführung kann nicht nur durch besondere Angaben oder das Unterlassen von bestimmten Angaben erfolgen. Auch die Gestaltung einer Verpackung kann Unterlassungsansprüche aufgrund von Irreführungsaspekten begründen. Das hat gerade die Entscheidung des OLG Karlsruhe im Streit um eine Frischkäse – Mogelpackung gezeigt.

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Mängel: Einbaukosten und Ausbaukosten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2011 zu den Kosten bei der Mängelgewährleistung entschieden (BGH Urteil vom 21.12.2011; Az. VIII ZR 70/08). Es ging um die bekannten mangelhaften Fließen, die ein Händler einem Verbraucher verkauft hatte. Der Händler durfte die Aufwendungen des Kunden für Ausbau und Abtransport sowie den neuen Einbau zahlen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs war Konsequenz einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2011 (EuGH, Urteil vom 16.06.2011; Rs. C-65/09).

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