Lebensmittel müssen mit einer Vielzahl von Pflichtinformationen gekennzeichnet werden. Hierzu gehört unter anderem auch die Information über den Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers.
Fertigpackung
Irreführung durch Frischkäse – Mogelpackung
Eine Irreführung kann nicht nur durch besondere Angaben oder das Unterlassen von bestimmten Angaben erfolgen. Auch die Gestaltung einer Verpackung kann Unterlassungsansprüche aufgrund von Irreführungsaspekten begründen. Das hat gerade die Entscheidung des OLG Karlsruhe im Streit um eine Frischkäse – Mogelpackung gezeigt.