Ab dem 01.03.2021 gibt es neue Energielabel und neue Informationspflichten für bestimmte Elektrogeräte.
Helena Golla
Referentenentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes
Die EU reformierte das Verbraucherschutzrecht. Diese europäischen Vorgaben müssen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Jetzt liegen erste Umsetzungsgesetze in Deutschland vor.
Neue Informationspflicht für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten
Der Bundesrat hat am 09.10.2020 eine Änderung des ElektroG gebilligt, welche neue Informationspflichten für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten mit sich bringt. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen nun auch über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Erfassung von Altgeräten sowie deren Verwertungsquote informieren.
Bewerbung eines Nektars als Saft ist irreführend
Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
Print-Werbung für Topfset ohne Angabe der Größe der Töpfe und Pfannen zulässig
Händler müssen bei der Werbung für Waren eine Vielzahl von Informationspflichten beachten. So sind in Angeboten u.a. die wesentlichen Merkmale der beworbenen Waren zu nennen. Welche Merkmale wesentlich sind, muss für jedes Produkt und für jedes Werbemittel im Einzelfall beurteilt werden.
Grundpreis muss nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden
Beim Verkauf von bestimmten Waren müssen Händler auch den Preis pro Mengeneinheit angeben – den sog. Grundpreis. Immer wieder gibt es Streit darum, wo genau dieser anzugeben ist. Das LG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidungen die bisher dazu ergangene Rechtsprechung bestätigt, die eine Lockerung der Pflichten für Händler vorsieht.
OLG Frankfurt zu der Bewerbung eines Sirups mit „Holunderblüte“
Die Bezeichnung eines Sirups mit „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Schauseite der Flasche sind zulässig, auch wenn in dem Erzeugnis nur 0,3 % Holunderblütenextrakt zugesetzt ist. Dies entschied das OLG Frankfurt aM mit Beschluss vom 11.09.2017 (6 U 109/17).
Lebensmittel müssen mit Hinweisen zur Aufbewahrung bzw. Verwendung versehen werden
Eine Tomaten Dosensuppe, welche aus den USA nach Deutschland importiert wurde, muss Hinweise zur Aufbewahrung und/oder Verwendung enthalten. Dies entschied das LG Mannheim mit Urteil vom 01.06.2017.
EuGH: Zertifizierung des Online-Shops für den Verkauf von Bio-Produkten erforderlich
Wenn man als Online-Händler Bio-Produkte zum Kauf anbieten möchte, muss das eigene Unternehmen zwingend bio zertifiziert sein. Ohne Zertifizierung ist die Verwendung des Begriffs „bio“ tabu!
Arzneimittel darf nicht mit „wirkungsvoll“ oder „effektiv“ beworben werden
In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung eines homöopatischen Arzneimittels mit den Aussagen:
„bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“,„Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ und/oder
„Effektiv gegen Kopfschmerzen“