Der Gesetzgeber bleibt fleißig. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen und Vorhaben von der P2B-Verordnung bis zu neuen Abmahnregelungen und der Nutella-Regel.
Lebensmittelrecht
Bewerbung eines Nektars als Saft ist irreführend
Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
Bezeichnung „Käse“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, ist wettbewerbswidrig
Die Bezeichnung von Produkten als „Käse“ oder „Cheese“, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, ist unzulässig. Dies entschied das LG Trier (Urt. v. 24.03.2016, 7 HK O 58/15).
„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ als Werbung für Früchtequark zulässig
Der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ ist als Werbung für einen Früchtequark zulässig. Dies hat der BGH mit Urteil vom 12.02.2015 entscheiden (Az. I ZR 36/11).
Einführung chemischer Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln zulässig
Die Umstellung der Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln von einer biologischen zu einer chemischen war zulässig, so der EuGH mit Urteil vom 11.02.2015 (Az. T-204/11).
„Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ müsen aus Bayern kommen
Eine Pilzmischung darf auf der Verpackung nicht beworben werden mit: „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“, wenn die Pilze nicht aus Bayern stammen, so dass LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 21.01.2015 (n. rk.).
Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.
Alkoholfreies Bier „vitalisierend“?
Bei dem Begriff „vitalisierend“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, welche nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zulässig ist, so das OLG Hamm mit Urteil vom 20.05.2014 (Az. 4 U 19/14).
Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?
Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.
Praebiotik und Probiotik als gesundheitsbezogene Angaben
Der BGH hat mit Urteil vom 19. Februar 2014 entschieden, dass es sich bei der Bewerbung von Lebensmitteln (es ging um Babynahrung) mit den Bezeichnungen Praebiotik und Probiotik um eine Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben im Sinn von Art. 2 Abs. 2 der Health-Claim-Verordnung handelt. Die Bezeichnung wird vom Durchschnittsverbraucher nicht lediglich als eine Beschaffenheits- oder … Weiterlesen