Falsche oder widersprüchliche Angaben auf dem Etikett eines Lebensmittels können geeignet sein den Käufer irrezuführen, auch wenn die Angaben im Zutatenverzeichnis korrekt sind. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 04.06.2015 entschieden.
Etikettierung
Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.
Herstellerangaben dürfen nicht verdeckt werden
Lebensmittel müssen mit einer Vielzahl von Pflichtinformationen gekennzeichnet werden. Hierzu gehört unter anderem auch die Information über den Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers.
Abbildung von Früchten zulässig obwohl diese im Produkt nicht enthalten sind?
Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Abbildung von Früchten auf einem Lebensmittel (es geht um den Früchtetee „FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER“) irreführend ist, wenn die abgebildeten Früchte tatsächlich nicht im Produkt enthalten sind.