Beim Einkauf im Internet steht dem Verbraucher ein sehr weitreichendes Widerrufsrecht zu. Doch auch von diesem Recht gibt es Ausnahmen. Aber zählen pauschal alle Medikamente dazu? Eine niederländische Versandapotheke war dieser Meinung und schloss daher alle Medikamente vom Widerrufsrecht aus. Diesem Vorgehen erteilte das KG Berlin nun eine Absage.
Arzneimittel
Arzneimittel darf nicht mit „wirkungsvoll“ oder „effektiv“ beworben werden
In der Sache ging es um die Zulässigkeit der Bewerbung eines homöopatischen Arzneimittels mit den Aussagen:
„bekämpft Kopfschmerzen zuverlässig“,„Wirkungsvolle Schmerzbekämpfung“ und/oder
„Effektiv gegen Kopfschmerzen“
Mit diesen Angaben werde der falsche Eindruck erweckt, dass ein Heilungserfolg mit Sicherheit erwartet werden könne, so das OLG München (Urteil vom 04.05.2017 – 29 U 335/17). Diese Werbeangaben sind insofern nach § 3 Satz 2 Nr. 2a HWG irreführend.
Neues Logo für Versandapotheken ab 26.06.2015
Ab dem 26.06.2015 wird es ein EU-weit einheitliches Logo für Versandapotheken geben.
Kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ unzulässig
Die kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels mit einem Verkaufspreis von 9,97 EUR an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ verstößt sowohl gegen das Verbot der Abgabe von Arzneimittelmustern an andere als die in § 47 Abs. 3 AMG genannten Personenkreise als auch gegen das Verbot nicht geringwertiger Zuwendungen und Werbegaben (§ 7 HWG).