Schon seit längerer Zeit wird auf EU-Ebene diskutiert, ein Recht auf Reparatur einzuführen. Damit sollen sowohl die Verbraucherrechte gestärkt wie auch Elektroschrott vermieden werden. Jetzt gab es eine Einigung.
Neues Kaufrecht
Neues Kaufrecht – Lieferantenregress
Wer Waren verkauft, haftet seinen Kunden gegenüber für Mängel an dieser Ware und schuldet dem Kunden Gewährleistung. Dies kann teilweise erhebliche Kosten verursachen. Kann man diese von seinem Lieferanten ersetzt verlangen? Gibt es einen Lieferantenregress? Oder vielleicht sogar unmittelbar vom Hersteller?
Neues Kaufrecht – Negative Beschaffenheitsvereinbarung
„Gekauft wie gesehen“ – heute in zahlreichen Verträgen ist dies noch eine Standardformulierung. Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht. Sind dann solche Formulierungen noch zulässig? Waren sie überhaupt jemals zulässig? Das Stichwort lautet „negative Beschaffenheitsvereinbarung“. Ein kompliziertes Wort und der Prozess ist nicht weniger kompliziert.
Neues Kaufrecht für gebrauchte Waren
Verkaufen Sie gebrauchte Waren? Das neue Kaufrecht ab 1. Januar 2022 hält neue Vorschriften für Sie bereit. Unter Einhaltung strenger Voraussetzungen beträgt die Gewährleistungsfrist bei diesen Minimum 1 Jahr. Eine Klausel in den AGB reicht hierfür nicht mehr.
Beweislastumkehr – Verlängerung von 6 auf 12 Monate
Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Gewährleistungsrecht. Insbesondere beim Handel mit Verbrauchern ändern sich viele altbekannte Vorschriften, wie z.B. die Beweislastumkehr. Bisher gab es eine gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigte, als von Anfang an bestehend galt. Dies ändert sich nun zum Nachteil für Unternehmen.
Neues Kaufrecht – Was ist ein Sachmangel?
Ab 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht. Zentrales Element dieser Reform ist dabei die Frage, was ein Sachmangel ist. Der Begriff erhält eine komplett neue Definition und ist in drei Teilbereiche aufgegliedert. Wir erklären Ihnen die Details.
Neues Kaufrecht ab 1. Januar 2022 – Übersicht
Zum 1. Januar 2022 treten zwei wichtige Gesetze in Kraft, die das Gewährleistungsrecht für Waren reformieren und ein vollkommen neues Kaufrecht schaffen. Wir möchten Sie in einer Beitragsreihe über die kommenden Änderungen informieren. In diesem ersten Beitrag möchten wir zunächst einen groben Überblick geben sowie ein Inhaltsverzeichnis für unsere Beiträge zu diesem Thema anbieten.