Neue Regeln für den Verkauf von Gutscheinen seit 1. Januar 2019

Plattformen wie Amazon oder eBay sollen in Zukunft dafür haften, wenn Online-Händler ihre Umsatzsteuer nicht korrekt an das Finanzamt abführen – diese gesetzliche Neuerung wurde in vielen Medien verbreitet. Aber mit diesem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ führte der Gesetzgeber eine weitere gravierende Änderung für alle Händler ein: Gutscheine unterliegen seit 1. Januar 2019 einer neuen steuerlichen Behandlung.

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Gutscheinversand per E-Mail kann unzulässige Werbung sein

Werbung per E-Mail ist wohl das effizienteste Werbemittel im E-Commerce. Aber die E-Mail-Werbung unterliegt auch strengen rechtlichen Regelungen. Wer Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet, wird schnell abgemahnt. Das LG Frankfurt a.M. hat jetzt entschieden, dass auch der Versand von Gutscheinen per Mail Werbung darstellt. Auf die sog. Bestandskundenausnahme kann man sich als Versender dabei nicht berufen.

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Gutscheine an Jugendliche

Gutscheine und sonstige Verkaufsförderungsmaßnahmen, die sich an Minderjährige richtet, können gefährlich sein. Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung deutlich gemacht, dass es durchaus Werbeaktionen gibt, die funktionieren und zulässig sind. Ein Elektronik-Fachmarktkette hatte eine Zeugnisaktion mit Gutscheinen für Jugendliche vorbereitet.

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Gutscheinbedingungen müssen angegeben werden

Bei Werbegutscheinen sind, ebenso wie jeder anderen Verkaufsförderderungsmaßnahme, sind die Gutscheinbedingungen für die Inanspruchnahme und mögliche Einschränkungen klar und eindeutig anzugeben. Dies sowohl in der Werbung für die Gutscheine, wie auch auf den Gutscheinen selbst.

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LG Berlin zu der Buchpreisbindung und Gutscheinen

Bei dem Verkauf preisgebundener Bücher dürfen keine Gutscheine Dritter auf den Buchpreis angerechnet werden. Dies hat das LG Berlin mit Urteil vom 18.09.2012 (Az. 102 O 36/12) entschieden. Denn die Gewährung eines Nachlasses auf den Kaufpreis stelle ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar. Lesen Sie mehr zu dem Urteil in unserem Beitrag.

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Geschenke und Werbegaben durch Apotheken

Verkaufsförderungsmaßnahmen, wie etwa die Gewährung von Zugaben, Rabatten oder Werbegeschenken bei dem Verkauf von Heilmitteln durch Apotheken sind immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) stellt hier erhebliche Restriktionen auf. Danach ist die Gewährung von Zuwendungen oder Werbegaben grundsätzlich verboten. Das Verbot der Wertreklame gilt jedoch nicht schrankenlos.

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Zur Aufhebung des Kopplungsverbots bei Gewinnspielen

Mit Urteil vom 14.01.2010, C-304/08 hatte bereits der EuGH entschieden, dass ein generelles Verbot der Kopplung eines Gewinnspeils an einen Warenkauf europarechtswidrig sei. Dies hat der EuGH in einem neueren Urteil (Urt. v. 9.11.2010, C-540/08) nochmals bestätigt. Der EuGH hatte die Sache an den BGH zurück verwiesen. 

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OLG Stuttgart: Rabattgutschein für Bücher

Wer mit preisgebundenen Artikeln, wie z.B. Büchern werben will, hat es nicht leicht. Die Einschränkungen durch die Preisbindung drohen nicht nur bei der unmittelbaren Gewährung von Rabatten, sondern auch dort, wo z.B. durch eine Skontierung indirekt ein Rabatt gewährt wird. Ebenso könnte durch das Einlösen eines Rabattgutscheins indirekt eine Rabattierung erfolgen. Doch dies ist nach Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 11.11.2010, 2 U 31/10) zumindest dann nicht der Fall, wenn der Preisnachlass-Coupon beim Kauf nicht preisgebundener Artikel erworben und lediglich beim späteren Kauf preisgebundener Artikel eingesetzt wird.

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Gutscheine nicht befristen

Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.

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