Wird ein Armband als „massives goldenes Armband“ beworben, handelt es sich bei der geliferten Ware dann aber um eine Messinglegierung mit vergoldeter Oberfläche, liegt ein Sachmangel vor. Bei der Auslegung der Produktbeschreibung sei das Feingehaltsgesetz zu berücksichtigen.
Was gibt´s Neues 2015?
Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen