Ab dem 01.03.2021 gibt es neue Energielabel und neue Informationspflichten für bestimmte Elektrogeräte.
Kennzeichnungspflichten
OLG Köln zum Umfang der Prüfpflicht des Händlers bei CE-Kennzeichnungen
Händler haben in Bezug auf die CE-Kennzeichnung nur eine beschränkte Überprüfungspflicht. Dieser Meinung ist zumindest das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.07.2017, Az. 6 U 193/16).
OLG Bamberg zu wesentlichen Produktinfos im Werbeprospekt
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg muss ein Unternehmen, das in Prospekten für seine Küchen wirbt, die genaue Hersteller- und Typenbezeichnung der Elektrogeräte mit angeben (Beschl. v. 11.03.2016, Az. 3 U 8/16).
Made in Label wird wohl auch in naher Zukunft nicht verpflichtend
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, wird es auch in absehbarer Zeit keine Pflicht zur Angabe eines „Made-in“-Labels geben. Eine Einführung scheitert bislang an der Uneinigkeit der EU-Staaten.
Neue Kennzeichnungspflichten für Reinigungsmittel und andere chemische Gemische seit dem 01. Juni 2015
Seit Juni 2015 müssen nun auch Händler von Reinigungsmitteln, Lacken und Farben ihre Produkte nach den Kriterien der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates) kennzeichnen.
EuGH: Etikettierung eines Lebensmittels darf nicht irreführend sein
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann falsche oder mehrdeutige Angaben auf der Etikettierung von Lebensmitteln irreführend sind. Anlass war die Gestaltung der Verpackung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“.
Was gibt´s Neues 2015?
Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen
Warenbezeichnung Gold Vorsicht
Wird ein Armband als „massives goldenes Armband“ beworben, handelt es sich bei der geliferten Ware dann aber um eine Messinglegierung mit vergoldeter Oberfläche, liegt ein Sachmangel vor. Bei der Auslegung der Produktbeschreibung sei das Feingehaltsgesetz zu berücksichtigen.
Spielzeug: Warnhinweise beginnen mit Achtung
Bei dem Verkauf von Spielzeug müssen in vielen Fällen Warnhinweise angegeben werden. Diese müssen gemäß § 11 Abs. 3 2. GPSGV mit dem Wort „Achtung“ beginnen.
Arzneimittelbezeichnung mit akut
Eine Arzneimittelbezeichnung mit dem Zusatz „akut“ darf für die Bezeichnung eines Arzneimittels nur dann verwendet werden, wenn ds Arzneimittel schnell bzw. schneller als andere Arzneimittel wirkt.