Identitätsangaben in der Werbung sind Pflicht. Für die Erfüllung der Informationspflichten aus § 5a UWG zur Angabe der Identität und der Anschrift reicht es nicht aus, wenn in einer Print-Werbung auf eine Webseite verwiesen wird, so OLG Rostock.
Firma
Identitätsangabe in Angebot
In Angeboten muss bekanntlich die Identität des Unternehmens angegeben werden. Mit der Reichweite dieser Informationspflicht hat sich das LG Frankfurt mit Urteil vom 08.02.2013 befasst.