Haben Sie sich schon mit der starken Kundenauthentifizierung beschäftigt? Die Zeit drängt. Bis zum 14.09.2019 müssen Sie alle Änderungen im Shop umgesetzt haben. Betroffen sind insbesondere AGB und Datenschutzerklärung. Wie Sie sich gut vorbereiten können, erfahren Sie in meinen 7 Tipps.
Kennzeichnung
Kennzeichnungspflicht gemäß Kakaoverordnung
Kakao- und Schokoladenerzeugnisse müssen u.a. den Vorgaben der Kakaoverordnung entsprechen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt welche Zutaten in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen enthalten sein dürfen, und wie diese Erzeugnisse gekennzeichnet werden müssen.
OLG München zur Verwendung von „Acryl“ und „Cotton“ zur Textilkennzeichnung
Die Verwendung des Begriffs „Acryl“ bzw. „Acrylic“ zur Textilkennzeichnung ist unzulässig und kann abgemahnt werden. Auch die Kennzeichnung von Fasern eines Textilerzeugnisses mit „Cotton“ stellt formal einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar. Korrekt wäre „Baumwolle“. Da sich in der deutschen Umgangssprache aber der Begriff Cotton als beschreibende Angabe für Baumwolle eingebürgert hat, ist der Verstoß … Weiterlesen
Schlecht lesbares Impressum im Prospekt kann wettbewerbswidrig sein
Wer ein vollständiges und richtiges Impressum bereithält, ist noch nicht vor Abmahnungen sicher. Denn wichtig ist auch die Frage, wie die Angaben erteilt werden. So kann auch ein zu klein geschriebenes Impressum zu Abmahnungen führen.
Neue Kennzeichnungspflichten für Reinigungsmittel und andere chemische Gemische seit dem 01. Juni 2015
Seit Juni 2015 müssen nun auch Händler von Reinigungsmitteln, Lacken und Farben ihre Produkte nach den Kriterien der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates) kennzeichnen.
EuGH: Etikettierung eines Lebensmittels darf nicht irreführend sein
Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wann falsche oder mehrdeutige Angaben auf der Etikettierung von Lebensmitteln irreführend sind. Anlass war die Gestaltung der Verpackung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“.
LG Duisburg zur irreführenden Werbung bei „schwarzen Oliven“
Das LG Duisburg hat durch Urteil vom 06.03.2015 – Az.: 2 O 84/14 (noch nicht rechtskräftig) entschieden, dass die Bewerbung mit der Bezeichnung „Spanische schwarze Oliven“ irreführend ist, wenn es sich tatsächlich um grüne, schwarz eingefärbte Oliven handelt. Dem Fall zugrunde lag eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen einen Lebensmitteldiscounter. Die Produkte wurden auf dem … Weiterlesen
Was gibt´s Neues 2015?
Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm sind auch die ersten gesetzlichen Neuregelungen in Kraft getreten. Einige bereits zum Jahresbeginn geltende oder im neuen Jahr anstehende Neuregelungen im Bereich des E-Commerce haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt. 01.01.2015: Elektronische Energieeffizienzetiketten und Produktdatenblätter Zum 01.01.2015 sieht die EU Verordnung (EU) 518/2014 für Haushaltsgeschirrspülmodelle … Weiterlesen
Lebensmittelinformationsverordnung ab 13.12.2014
Aufgrund langer Übergangsfristen erlangt die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) jetzt am 13. Dezember 2014 ihre Gültigkeit. Eine weitere Übergangfrist läuft am 13.12.2016 für die sog. „Big 7“ ab. Es geht insgesamt um die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die einheitlich in allen Staaten der EU erfolgen soll.
Neben der rechtlich vorgesehenen oder ansonsten verkehrsüblichen Bezeichnung des Lebensmittels sind und unverarbeiteten Erzeugnissen „in leicht verständlicher Sprache“ u.a. Zutaten, allergieauslösende Stoffe,
Ab 01.01.2015 Pflicht zur Bereitstellung von Onlinelabeln und Produktdatenblättern
Zukünftig werden die Onlinehändler vieler energieverbrauchskennzeichnungspflichtiger Produkte verpflichtet sein, elektronische Energieetiketten und Produktdatenblätter zu Ihren Produkten im Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Dies ergibt sich aus der Delegierten Verordnung 518/2014. Für die meisten Gerätekategorien, nämlich Haushaltsgeschirrspülmodelle, Haushaltskühlgerätemodelle, Haushaltswaschmaschinenmodelle, Fernsehgeräte, Luftkonditioniermodelle, Haushaltswäschetrocknermodelle, Lampen und Leuchten (wobei bei diesen nur ein elektronisches Etikett, kein Datenblatt zur Verfügung zu stellen ist) und Staubsaugermodelle ist der 01.01.2015 der maßgebliche Termin, wobei die Pflichten nur für neue oder aktualisierte Produkte gelten, die mit einer neuen Modellkennung ab dem 01.01.2015 in Verkehr gebracht werden. Abweichende Fristen gelten für Raum- und Kombiheizgeräte, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturregler und Solareinrichtungen sowie für Verbundanlagen aus Raum- und Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 811/2013) und für Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (nach der EU-Verordnung Nr. 812/2013).