Seit diesem Monat gilt auch für Staubsauger eine Energiekennzeichnungspflicht, wie sie z.B. im Bereich der weißen Ware schon seit langer Zeit verpflichtend ist. Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013. Seit dem 01. September 2014 müssen Händler sicherstellen, dass jedes in der Verkaufsstelle ausgestellte Modell mit einem von den Lieferanten gemäß der Verordnung bereitgestellten Etikett versehen ist.
Für Staubsauger, die im Versandhandel vertrieben werden, ist geregelt, dass diese mit den Angaben gemäß Anhang V in der entsprechend vorgegebenen Reihenfolge zu versehen sind, z.B. Energieeffizienzklasse, durchschnittlicher jährlicher Energieverbrauch etc. Werden noch weitere Angaben, die im Produktdatenblatt enthalten sind freiwillig bereitgestellt, sind sie in der Form und Reihenfolge des Produktdatenblatts aufzuführen. Schrifttyp und Schriftgröße müssen gut lesbar sein.
Ein weiteres wichtiges Datum in diesem Zusammenhang ist der 1. September 2017. Für Staubsauger, die ab dann in Verkehr gebracht werden, geht die Energieeffizienzklasse dann statt von A bis G von A+++ bis D.
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