AG Düsseldorf entscheidet zu Feedbackanfrage als Spam

Aus Sicht eines Händlers sind Kundenbewertungen mittlerweile ein bedeutsames wirtschaftliches Gut. Nicht unbedeutend ist mithin die Frage, wie man Kundenbewertungen in zulässigerweise einholen kann. Gleich nach der Abwicklung des Verkaufs per E-Mail um Abgabe einer Bewertung zu bitten, wäre praktikabel und wird auch von zahlreichen Händlern bereits praktiziert, ist aber dennoch nicht zulässig, wie dies gerade erst wieder das AG Düsseldorf entschied.

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Die Werbung mit Verbraucherbefragungen

Ein beliebtes und wichtiges Werbeinstrument sind positive Meinungsumfragen oder Verbraucherbefragungen. Die Ausgestaltung kann sehr unterschiedlich sein. Abseits von qualitativen Produktvergleichen mit der Konkurrenz, etwa über STIFTUNG WARENTEST, handelt es sich hier regelmäßig um die subjektive Bewertung von Verbrauchern, vornehmlich natürlich von Nutzern des beworbenen Produkts. Wie allgemein bei Kundenbewertungen, etwa auf Internetmarktplätzen, ist der Werbewert solcher Aussagen und dementsprechend der Einfluss auf die Kaufentscheidung oft sehr hoch. Ebenso hoch sind dementsprechend die Anforderungen an eine lautere, nicht irreführende Nutzung solcher Umfrageergebnisse in der Werbung. Wir haben hier einige der grundlegend zu beachtenden allgemeinen Anforderungen zusammengestellt.

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Rabatte für positive Bewertungen sind unzulässig

Kundenbewertungen sind ein hilfreiches Instrument, um sich vor einem Kauf ein Bild über den Händler zu verschaffen. Solche Bewertungen, insbesondere wenn sie positiv sind, sind daher für den Händler Gold wert. Klar, dass man seitens der Händler daher nun auch einfallsreich wird, wenn es um die Frage der Gewinnung dieser möglichst positiven Bewertungen geht. Dabei dürfen aber natürlich die wettbewerbsrechtlichen Grenzen nicht überschritten werden.

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Arztbewertungsportale: Schlecht bewertet – was tun

Bei der Wahl des richtigen Hotels oder eines neuen Friseurs ziehen wir schon lange die Internetgemeinde zu Rate. In Bewertungsportalen findet sich nahezu jeder Dienstleistungssektor kommentiert und gibt damit dem interessierten Nutzer die Möglichkeit, auf Erfahrungsberichte zuzugreifen. Dass es mittlerweile auch die Möglichkeit gibt, Ärzte zu bewerten und zu benoten, spiegelt nur den Geist der Zeit und den allgemeinen Wunsch des Patienten nach größtmöglicher Transparenz der Leistungen bei stetig steigenden Gesundheitsausgaben wider.

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