Kundenbewertungen sind insbesondere für Online-Unternehmen wichtig. Dabei sind negative Bewertungen ärgerlich. Der BGH musste sich (erneut) mit der Frage beschäftigen, wann eine Kundenbewertung (un)zulässig ist.
Kundenbewertungen
Darf man mit gekauften Kundenbewertungen werben?
Kundenbewertungen sind mittlerweile zu einer Art Vertrauenswährung im Online-Handel geworden. Daher ist es verständlich, wenn Händler so viel wie möglich positive Bewertungen von ihren Kunden erhalten möchten. Manchmal kommen Händler aber auch auf die Idee, Bewertungen zu kaufen. Da kann man nur sagen: Finger weg!
Likes bei Strukturänderung im Unternehmen
Ein interessantes Urteil hat das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az. 6 U 23/17) gerade veröffentlicht. Es geht um das Schicksal von Bewertungen und Likes für den Fall, dass ein Unternehmen verkauft wird oder sich sonst strukturell stark ändert.
AG Düsseldorf entscheidet zu Feedbackanfrage als Spam
Aus Sicht eines Händlers sind Kundenbewertungen mittlerweile ein bedeutsames wirtschaftliches Gut. Nicht unbedeutend ist mithin die Frage, wie man Kundenbewertungen in zulässigerweise einholen kann. Gleich nach der Abwicklung des Verkaufs per E-Mail um Abgabe einer Bewertung zu bitten, wäre praktikabel und wird auch von zahlreichen Händlern bereits praktiziert, ist aber dennoch nicht zulässig, wie dies gerade erst wieder das AG Düsseldorf entschied.
OLG Düsseldorf zur Werbung mit Kundenbewertungen
Die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft mit Kundenbewertungen ist irreführend, wenn nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden bzw. nicht alle Kundenbewertungen mit einfließen.
Die Werbung mit Verbraucherbefragungen
Ein beliebtes und wichtiges Werbeinstrument sind positive Meinungsumfragen oder Verbraucherbefragungen. Die Ausgestaltung kann sehr unterschiedlich sein. Abseits von qualitativen Produktvergleichen mit der Konkurrenz, etwa über STIFTUNG WARENTEST, handelt es sich hier regelmäßig um die subjektive Bewertung von Verbrauchern, vornehmlich natürlich von Nutzern des beworbenen Produkts. Wie allgemein bei Kundenbewertungen, etwa auf Internetmarktplätzen, ist der Werbewert solcher Aussagen und dementsprechend der Einfluss auf die Kaufentscheidung oft sehr hoch. Ebenso hoch sind dementsprechend die Anforderungen an eine lautere, nicht irreführende Nutzung solcher Umfrageergebnisse in der Werbung. Wir haben hier einige der grundlegend zu beachtenden allgemeinen Anforderungen zusammengestellt.
Rabatte für positive Bewertungen sind unzulässig
Kundenbewertungen sind ein hilfreiches Instrument, um sich vor einem Kauf ein Bild über den Händler zu verschaffen. Solche Bewertungen, insbesondere wenn sie positiv sind, sind daher für den Händler Gold wert. Klar, dass man seitens der Händler daher nun auch einfallsreich wird, wenn es um die Frage der Gewinnung dieser möglichst positiven Bewertungen geht. Dabei dürfen aber natürlich die wettbewerbsrechtlichen Grenzen nicht überschritten werden.