Die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft mit Kundenbewertungen ist irreführend, wenn nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden bzw. nicht alle Kundenbewertungen mit einfließen.
Bewertung
Rabatte für positive Bewertungen sind unzulässig
Kundenbewertungen sind ein hilfreiches Instrument, um sich vor einem Kauf ein Bild über den Händler zu verschaffen. Solche Bewertungen, insbesondere wenn sie positiv sind, sind daher für den Händler Gold wert. Klar, dass man seitens der Händler daher nun auch einfallsreich wird, wenn es um die Frage der Gewinnung dieser möglichst positiven Bewertungen geht. Dabei dürfen aber natürlich die wettbewerbsrechtlichen Grenzen nicht überschritten werden.