Neues Kaufrecht – Negative Beschaffenheitsvereinbarung

„Gekauft wie gesehen“ – heute in zahlreichen Verträgen ist dies noch eine Standardformulierung. Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht. Sind dann solche Formulierungen noch zulässig? Waren sie überhaupt jemals zulässig? Das Stichwort lautet „negative Beschaffenheitsvereinbarung“. Ein kompliziertes Wort und der Prozess ist nicht weniger kompliziert.

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Beweislastumkehr – Verlängerung von 6 auf 12 Monate

Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Gewährleistungsrecht. Insbesondere beim Handel mit Verbrauchern ändern sich viele altbekannte Vorschriften, wie z.B. die Beweislastumkehr. Bisher gab es eine gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigte, als von Anfang an bestehend galt. Dies ändert sich nun zum Nachteil für Unternehmen.

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Neues Kaufrecht ab 1. Januar 2022 – Übersicht

Zum 1. Januar 2022 treten zwei wichtige Gesetze in Kraft, die das Gewährleistungsrecht für Waren reformieren und ein vollkommen neues Kaufrecht schaffen. Wir möchten Sie in einer Beitragsreihe über die kommenden Änderungen informieren. In diesem ersten Beitrag möchten wir zunächst einen groben Überblick geben sowie ein Inhaltsverzeichnis für unsere Beiträge zu diesem Thema anbieten.

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Justizministerium will die Gewährleistung neu regeln

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Gewährleistungsvorschriften veröffentlicht. Damit wird die neue Warenkaufrichtlinie umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies einiges an Umstellung. Wir geben Ihnen einen Überblick.

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