Neues Kaufrecht – Negative Beschaffenheitsvereinbarung

„Gekauft wie gesehen“ – heute in zahlreichen Verträgen ist dies noch eine Standardformulierung. Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Kaufrecht. Sind dann solche Formulierungen noch zulässig? Waren sie überhaupt jemals zulässig? Das Stichwort lautet „negative Beschaffenheitsvereinbarung“. Ein kompliziertes Wort und der Prozess ist nicht weniger kompliziert.

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Neues Kaufrecht für gebrauchte Waren

Verkaufen Sie gebrauchte Waren? Das neue Kaufrecht ab 1. Januar 2022 hält neue Vorschriften für Sie bereit. Unter Einhaltung strenger Voraussetzungen beträgt die Gewährleistungsfrist bei diesen Minimum 1 Jahr. Eine Klausel in den AGB reicht hierfür nicht mehr.

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Beweislastumkehr – Verlängerung von 6 auf 12 Monate

Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Gewährleistungsrecht. Insbesondere beim Handel mit Verbrauchern ändern sich viele altbekannte Vorschriften, wie z.B. die Beweislastumkehr. Bisher gab es eine gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigte, als von Anfang an bestehend galt. Dies ändert sich nun zum Nachteil für Unternehmen.

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Neues Kaufrecht ab 1. Januar 2022 – Übersicht

Zum 1. Januar 2022 treten zwei wichtige Gesetze in Kraft, die das Gewährleistungsrecht für Waren reformieren und ein vollkommen neues Kaufrecht schaffen. Wir möchten Sie in einer Beitragsreihe über die kommenden Änderungen informieren. In diesem ersten Beitrag möchten wir zunächst einen groben Überblick geben sowie ein Inhaltsverzeichnis für unsere Beiträge zu diesem Thema anbieten.

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Justizministerium will die Gewährleistung neu regeln

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Gewährleistungsvorschriften veröffentlicht. Damit wird die neue Warenkaufrichtlinie umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies einiges an Umstellung. Wir geben Ihnen einen Überblick.

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Kategorien AGB

Referentenentwurf zur Stärkung Verbraucherschutz

Am 04.11.2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Das Ministerium realisiert damit einen ersten Schritt  zur Verpflichtung der EU-Staaten, bis zum 28.11.2021 entsprechende EU-Richtlinien (insbesondere Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU) umzusetzen. Die umgesetzten Vorgaben sind dann in den Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 28.05.2022 anzuwenden. Zu diesem Datum ist auch ein Inkrafttreten im Entwurf vorgesehen.

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LAG Köln zu Catch-All-Geheimhaltungsklauseln

Arbeitsverträge enthalten häufig sogenannte Catch-All-Geheimhaltungsklauseln. Diese verpflichten den Arbeitnehmer zur umfassenden Geheimhaltung aller ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten des Betriebs. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 2.12.2019 (Az. 2 SaGa 20/19) zur Wirksamkeit solcher Klauseln unter Beachtung des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geäußert. Sachverhalt Der Beklagte war zunächst bei der Klägerin als Arbeitnehmer beschäftigt. … Weiterlesen

Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 24.01.2020 einen neuen Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Es handelt sich noch um einen sog. Referentenentwurf zur AGB-Klauseln und Telefonwerbung. Dennoch ist es für Händler ein guter Tipp, wenn man sich früh mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzt, wie etwa die vorgeschlagene Dokumentationspflicht zu Telefoneinwilligungen.

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