„Non Disclosure Agreement“, „NDA“, „Geheimhaltungsvereinbarung“, „Vertraulichkeitsvereinbarung“ oder „Verschwiegenheitsverpflichtung bezeichnet, dient diese Vereinbarung immer einem Zweck: der jeweilige Vertragspartner soll von der Weitergabe vertraulicher Informationen abgehalten werden. Dass Know-How im Rahmen einer Zusammenarbeit preisgegeben werden muss, kann man oft nicht verhindern. Wohl aber, dass das zur Verfügung gestellte vertrauliche Know-How unerwünscht preisgegeben wird.
LAG Köln zu Catch-All-Geheimhaltungsklauseln
Arbeitsverträge enthalten häufig sogenannte Catch-All-Geheimhaltungsklauseln. Diese verpflichten den Arbeitnehmer zur umfassenden Geheimhaltung aller ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten des Betriebs. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 2.12.2019 (Az. 2 SaGa 20/19) zur Wirksamkeit solcher Klauseln unter Beachtung des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geäußert. Sachverhalt Der Beklagte war zunächst bei der Klägerin als Arbeitnehmer beschäftigt. … Weiterlesen