Arbeitsverträge enthalten häufig sogenannte Catch-All-Geheimhaltungsklauseln. Diese verpflichten den Arbeitnehmer zur umfassenden Geheimhaltung aller ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten des Betriebs.
Arbeitsverträge enthalten häufig sogenannte Catch-All-Geheimhaltungsklauseln. Diese verpflichten den Arbeitnehmer zur umfassenden Geheimhaltung aller ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten des Betriebs.