LAG Köln zu Catch-All-Geheimhaltungsklauseln
Arbeitsverträge enthalten häufig sogenannte Catch-All-Geheimhaltungsklauseln. Diese verpflichten den Arbeitnehmer zur umfassenden Geheimhaltung aller ihm bekanntgewordenen Angelegenheiten des Betriebs. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat sich in seiner Entscheidung vom 2.12.2019 (Az. 2 SaGa 20/19) zur Wirksamkeit solcher Klauseln unter Beachtung des neuen Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geäußert. Sachverhalt Der Beklagte war zunächst bei der Klägerin als Arbeitnehmer beschäftigt. … Weiterlesen