Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
Lebensmittelrecht
Werbung für „Anti Hangover Drinks“
Nach der großen Feier am Abend droht häufig der Kater am nächsten Morgen – das wissen nicht nur Verbraucher, sondern auch die Lebensmittelindustrie. In der Produktwerbung wird daher häufig darauf hingewiesen, dass bestimmte Lebensmittel besonders gut gegen den Kater wirken. Aber ist das zulässig? Das OLG Frankfurt musste sich mit dieser Frage auseinandersetzen.
OLG Frankfurt zu der Bewerbung eines Sirups mit „Holunderblüte“
Die Bezeichnung eines Sirups mit „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Schauseite der Flasche sind zulässig, auch wenn in dem Erzeugnis nur 0,3 % Holunderblütenextrakt zugesetzt ist. Dies entschied das OLG Frankfurt aM mit Beschluss vom 11.09.2017 (6 U 109/17).
Lebensmittel müssen mit Hinweisen zur Aufbewahrung bzw. Verwendung versehen werden
Eine Tomaten Dosensuppe, welche aus den USA nach Deutschland importiert wurde, muss Hinweise zur Aufbewahrung und/oder Verwendung enthalten. Dies entschied das LG Mannheim mit Urteil vom 01.06.2017.
EuGH: Zertifizierung des Online-Shops für den Verkauf von Bio-Produkten erforderlich
Wenn man als Online-Händler Bio-Produkte zum Kauf anbieten möchte, muss das eigene Unternehmen zwingend bio zertifiziert sein. Ohne Zertifizierung ist die Verwendung des Begriffs „bio“ tabu!
Traubenzucker darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden
Die Aufnahme entsprechender gesundheitsbezogener Claims für Traubenzucker wurde durch die zuständige Behörde zu Recht abgelehnt, wie der EuGH nun bestätigte.
Werbung „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren enthalten sind
Die Bewerbung eines Fruchtaufstriches mit „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ ist irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren in de Produkt enthalten sind. Dies entschied das LG Lübeck mit Urteil vom 06.06.2017.
Reine Pflanzenprodukte dürfen nicht als Milch etc. vermarktet werden
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entschieden.
Detox als gesundheitsbezogene Angabe
Bei dem Begriff „Detox“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung (HCVO). Dies hat der BGH mit Hinweisbeschluss vom 29.03.2017 (I ZR 71/16) ausgeführt.
Mineralwasser: Gesundheitsbezogene Angaben sind an der HCVO zu messen
Werden in der Werbung für Mineralwasser gesundheitsgezogene Angaben verwendet, müssen diese den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) entsprechen, dies entschied der BGH mit Beschluss vom 30.01.2017 (Az. I ZR 257/15).