Bei dem Begriff „Detox“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claims Verordnung (HCVO). Dies hat der BGH mit Hinweisbeschluss vom 29.03.2017 (I ZR 71/16) ausgeführt.
Lebensmittelrecht
Mineralwasser: Gesundheitsbezogene Angaben sind an der HCVO zu messen
Werden in der Werbung für Mineralwasser gesundheitsgezogene Angaben verwendet, müssen diese den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO) entsprechen, dies hat der BGH mit Beschluss vom 30.01.2017 (Az. I ZR 257/15) entschieden.
Kennzeichnung alkoholischer Getränke in Zukunft verpflichtend?
Wie beck-aktuell meldet, hat die Europäische Kommission am 13.03.2017 einen Bericht über die verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke mit Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration angenommen. Die Getränkeproduzenten sollen danach aufgefordert werden, innerhalb eines Jahres im Rahmen der Selbstregulierung einen Vorschlag zu Zutateninformationen und Nährwertdeklarationen auf allen alkoholischen Getränken vorzulegen.
Bezeichnung einer Milch als „frische Weide-Milch“ nicht irreführend
Die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr je 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 07.02.2017 (Az. 3 U 1537/16).
Lithothamnium in Bio-Produkten unzulässig
Einem Soja-Drink darf kein gemahlenes Lithothamnium zugesetzt werden, wenn er mit dem Bio-Siegel der EU vermarktet wird. Dies hat das OVG NRW mit Urteil vom 19.05.2016 entschieden.
Kennzeichnungspflicht gemäß Kakaoverordnung
Kakao- und Schokoladenerzeugnisse müssen u.a. den Vorgaben der Kakaoverordnung entsprechen. In dieser Verordnung ist u.a. festgelegt welche Zutaten in Kakao- und Schokoladenerzeugnissen enthalten sein dürfen, und wie diese Erzeugnisse gekennzeichnet werden müssen.
EuGH: Ursprungsland muss auf Honig-Portionspackungen angegeben werden
Honig-Portionspackungen, die in Sammelkartons abgepackt sind und an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, sind ein „vorverpacktes Lebensmittel“, wenn diese Gemeinschaftseinrichtungen die Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben.
Heidekrone – zulässige Produktbezeichnung bei Honig
Die Bezeichnung „Heidekrone“ stellt vor allem einen Hinweis auf die botanische und nicht die geografische Herkunft eines Honigs dar, so ds OLG Celle mit Urteil vom 24.11.2016, 13 U 130/16.
Nährwertkennzeichnung – Big 7 seit dem 13.12.2016 verpflichtend
Seit dem 13.12.2016 dürfen Lebensmittel nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nährwertdeklaration die sogenannten Big 7 enthält.
Bewerbung von Bier als bekömmlich ist unzulässig
Bier darf nicht als „bekömmlich“ beworben werden. Dies hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 03.11.2016 (Az. 2 U 37/16) entschieden. Die beklagte Brauerei wurde zur Unterlassung von Werbung für drei ihrer Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“ verpflichtet.