Seit dem 13.12.2016 dürfen Lebensmittel nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nährwertdeklaration die sogenannten Big 7 enthält.
Seit dem 13.12.2016 dürfen Lebensmittel nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nährwertdeklaration die sogenannten Big 7 enthält.