Seit dem 13.12.2016 muss die Nährwertdeklaration von Lebensmitteln die sog. Big7 enthalten. Fehlt diese Angabe, gilt ein Vertriebsverbot. Außerdem drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Seit dem 13.12.2016 muss die Nährwertdeklaration von Lebensmitteln die sog. Big7 enthalten. Fehlt diese Angabe, gilt ein Vertriebsverbot. Außerdem drohen Abmahnungen und Bußgelder.