Die Pflicht zur Grundpreisangabe ist immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Das OLG Celle hat sich kürzlich mit der Frage befasst, ob beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform ein Grundpreis angegeben werden muss.
LMIV
OLG Frankfurt zu der Bewerbung eines Sirups mit „Holunderblüte“
Die Bezeichnung eines Sirups mit „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Schauseite der Flasche sind zulässig, auch wenn in dem Erzeugnis nur 0,3 % Holunderblütenextrakt zugesetzt ist. Dies entschied das OLG Frankfurt aM mit Beschluss vom 11.09.2017 (6 U 109/17).
Lebensmittel müssen mit Hinweisen zur Aufbewahrung bzw. Verwendung versehen werden
Eine Tomaten Dosensuppe, welche aus den USA nach Deutschland importiert wurde, muss Hinweise zur Aufbewahrung und/oder Verwendung enthalten. Dies entschied das LG Mannheim mit Urteil vom 01.06.2017.
Werbung „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren enthalten sind
Die Bewerbung eines Fruchtaufstriches mit „pura 100 % aus Früchten Erdbeere“ ist irreführend, wenn tatsächlich nur 52% Erdbeeren in de Produkt enthalten sind. Dies entschied das LG Lübeck mit Urteil vom 06.06.2017.
Kennzeichnung alkoholischer Getränke in Zukunft verpflichtend?
Wie beck-aktuell meldet, hat die Europäische Kommission am 13.03.2017 einen Bericht über die verpflichtende Kennzeichnung alkoholischer Getränke mit Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration angenommen. Die Getränkeproduzenten sollen danach aufgefordert werden, innerhalb eines Jahres im Rahmen der Selbstregulierung einen Vorschlag zu Zutateninformationen und Nährwertdeklarationen auf allen alkoholischen Getränken vorzulegen.
Bezeichnung einer Milch als „frische Weide-Milch“ nicht irreführend
Die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr je 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 07.02.2017 (Az. 3 U 1537/16).
Heidekrone – zulässige Produktbezeichnung bei Honig
Die Bezeichnung „Heidekrone“ stellt vor allem einen Hinweis auf die botanische und nicht die geografische Herkunft eines Honigs dar, so ds OLG Celle mit Urteil vom 24.11.2016, 13 U 130/16.
Nährwertkennzeichnung – Big 7 seit dem 13.12.2016 verpflichtend
Seit dem 13.12.2016 dürfen Lebensmittel nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Nährwertdeklaration die sogenannten Big 7 enthält.
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung ab 13.12.2014
Für die Kennzeichnung von Lebensmittel sind ab dem 13.12.2014 neue Vorgaben zu beachten. Ab diesem Tag sind die meisten Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) anzuwenden.
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung
Ab dem 13.12.2014 werden neue Vorgaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gelten. So gibt es etwa neue Pflichthinweise, etwa bei koffeinhaltigen Produkten oder Fisch- und Fleischerzeugnissen. Auf Stoffe, welche Allergien auslösen können, muss gesondert hingewiesen werden. Auch werden Vorgaben in Bezug auf die Mindestschriftgröße der Pflichtinformationen gemacht, welche einzuhalten sind.
Diese Änderungen beruhen auf der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 – LMIV). Die neuen Regelungen in Bezug auf die Lebensmittelkennzeichnung sind ab dem 13.12.2014 anzuwenden.