Für die Kennzeichnung von Lebensmittel sind ab dem 13.12.2014 neue Vorgaben zu beachten. Ab diesem Tag sind die meisten Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) anzuwenden.
Allergie
Allergiekennzeichnung für nicht vorverpackte Lebensmittel?
Ab dem 13.12.2014 gelten neue Vorschriften zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung EU Nr. 1169/2011 – LMIV). Betroffen ist insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmittel. So wird eine Angabe von bestimmten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, verpflichtend (Art. 9 Abs. 1 c LMIV).