Die Bezeichnung „Heidekrone“ stellt vor allem einen Hinweis auf die botanische und nicht die geografische Herkunft eines Honigs dar, so ds OLG Celle.
Lebensmittelkennzeichnung
Nährwertkennzeichnung – Big 7 seit dem 13.12.2016 verpflichtend
Seit dem 13.12.2016 muss die Nährwertdeklaration von Lebensmitteln die sog. Big7 enthalten. Fehlt diese Angabe, gilt ein Vertriebsverbot. Außerdem drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Bezeichnung „Käse“ für Produkte, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, ist wettbewerbswidrig
Die Bezeichnung von Produkten als „Käse“ oder „Cheese“, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, ist unzulässig. Dies entschied das LG Trier (Urt. v. 24.03.2016, 7 HK O 58/15).
EuGH zu irreführender Etikettierung eines Lebensmittels
Falsche oder widersprüchliche Angaben auf dem Etikett eines Lebensmittels können geeignet sein den Käufer irrezuführen, auch wenn die Angaben im Zutatenverzeichnis korrekt sind. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 04.06.2015 entschieden.
Verpflichtung zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch seit April 2015
Seit April 2015 muss frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen-und Geflügelfleisch, welches für die Abgabe an Endverbraucher oder Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungen bestimmt ist, verpflichtend mit dem Aufzuchtsland und dem Land der Schlachtung des Tieres gekennzeichnet werden.
Ursprungskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln?
Das Europäische Parlament fordert eine Kennzeichnung des Ursprungslandes von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln.
Neue Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung ab 13.12.2014
Für die Kennzeichnung von Lebensmittel sind ab dem 13.12.2014 neue Vorgaben zu beachten. Ab diesem Tag sind die meisten Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011) anzuwenden.
Die Bezeichnung „Steevia-Fluid“ oder „Stevia-Blätter“ für ein Süßungsmittel kann irreführend sein
Die Bezeichnungen „Steevia-Fluid“ oder „Stevia-Blätter“ sowie die bildliche Darstellung eines Stevia-Blattes auf der Verpackung eines flüssigen Süßungsmittels können irreführend sein, wenn nicht zugleich in erkennbarer Weise darauf hingewiesen wird, dass das Produkt lediglich aus der Pflanze gewonnene Steviolglycoside enthält.
Allergiekennzeichnung für nicht vorverpackte Lebensmittel?
Ab dem 13.12.2014 gelten neue Vorschriften zur Information der Verbraucher über Lebensmittel (Verordnung EU Nr. 1169/2011 – LMIV). Betroffen ist insbesondere die Kennzeichnung von Lebensmittel. So wird eine Angabe von bestimmten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, verpflichtend (Art. 9 Abs. 1 c LMIV).
Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein
Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.