Honig-Portionspackungen, die in Sammelkartons abgepackt sind und an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, sind ein „vorverpacktes Lebensmittel“, wenn diese Gemeinschaftseinrichtungen die Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben.
Honig
Heidekrone – zulässige Produktbezeichnung bei Honig
Die Bezeichnung „Heidekrone“ stellt vor allem einen Hinweis auf die botanische und nicht die geografische Herkunft eines Honigs dar, so ds OLG Celle mit Urteil vom 24.11.2016, 13 U 130/16.