EuGH: Ursprungsland muss auf Honig-Portionspackungen angegeben werden

Honig-Portionspackungen, die in Sammelkartons abgepackt sind und an Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden, sind ein „vorverpacktes Lebensmittel“, wenn diese Gemeinschaftseinrichtungen die Portionen einzeln verkaufen oder sie in fertig zusammengestellten Gerichten, die pauschal bezahlt werden, an den Endverbraucher abgeben.

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