Lebensmittel müssen in deutscher Sprache gekennzeichnet sein

Das Landgericht Berlin hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es ausreichend ist, französische Lebensmittel, wie „Bonne Maman: Galette au beurre frais“, „Terrine du Chef au Foie Gras de Canard“ sowie „Viandox – un gout inimitable“, welche in Deutschland zum Verkauf angeboten werden, lediglich in französischer Sprache zu kennzeichnen.

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Pflichtinformationen über Lebensmittel müssen in leicht verständlicher Sprache abgefasst sein

Auch nach der zukünftig geltenden Lebensmittelinformationsverordnung gilt beim Vertrieb von Lebensmitteln in andere Mitgliedstaaten, dass die Pflichinformtionen in einer für die Verbraucher der Mitgliedstaaten, in denen ein Lebensmittel vermarktet wird, leicht verständlichen Sprache abzufassen sind. Dies wird in der Regel die jeweilige Landessprache sein, es sei denn bestimmte fremdsprachige Begriffe haben sich derartig durchgesetzt, dass … Weiterlesen