Gerade erst hat der Generalanwalt beim EuGH seine Sicht zur Angabe der Telefonnummer im Impressum veröffentlicht. In einem anderen Rechtsstreit zwischen Erotik-Artikel Händlern war streitig, ob eine Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung gehört. Der BGH legte jetzt auch diese Fragen dem EuGH vor.
EuGH
Generalanwalt: Keine Pflicht zur Angabe der Telefonnummer für Versandhändler
Online-Händler müssen bestimmte Angaben über ihre Identität im Shop bereithalten. Ob diese Verpflichtung aber auch die Angabe einer Telefonnummer umfasst, ist umstritten. Der vzbv wollte dies klären lassen und hatte deswegen amazon verklagt. Amazon gab keine Telefonnummer an, bot dafür verschiedene andere Kommunikationskanäle. Jetzt hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge dazu vorgestellt.
EuGH: Muss die Widerrufsbelehrung in jede Printwerbung?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von uns geführten Verfahren ein Urteil gefällt, das erhebliche praktische Auswirkungen vor allem im Print-Werbebereich hat. Es ging um Vorlagefragen, die der BGH dem Gerichtshof im Revisionsverfahren vorlegte. Die Wettbewerbszentrale hatte ein Printwerbemittel u.a. mit der Begründung abgemahnt , dort sei die Widerrufsbelehrung nicht komplett aufgeführt und es fehle das Musterwiderrufsformular. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, das Werbemittel enthalte zuwenig Platz für alle Informationen.
EuGH: Zertifizierung des Online-Shops für den Verkauf von Bio-Produkten erforderlich
Wenn man als Online-Händler Bio-Produkte zum Kauf anbieten möchte, muss man den Online-Shop zunächst bei der zuständigen Öko-Kontrollstelle zertifizieren lassen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 12.10.2017 (C-289/16) entschieden.
EU Standardvertragsklauseln vor dem EuGH
Kennen Sie den Namen Max Schrems? Ein Jurist aus Österreich, der letztlich vor dem EuGH in 2015 die Safe Harbour Regelungen in einem Verfahren gegen Facebook Ireland zu Fall brachte. Jetzt wendet er sich gegen die Standardvertragsklauseln. Diese datenschutzrechtlichen Standardvereinbarungen sind heute häufige Grundlage für den Datentransfer in nicht EU-Staaten, wie etwa die USA. Wer Cloud-Verträge etwa mit Microsoft abschließt, nutzt diese Klauseln.
Traubenzucker darf nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden
Die Aufnahme entsprechender gesundheitsbezogener Claims für Traubenzucker wurde durch die zuständige Behörde zu Recht abgelehnt, wie der EuGH nun bestätigte.
Reine Pflanzenprodukte dürfen nicht als Milch etc. vermarktet werden
Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ und die nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen dürfen bei der Vermarktung oder Werbung nicht zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entchieden.
EuGH Identitätsangaben bei Marktplatzwerbung
Es geht um Identitätsangaben in der Werbung. Auf dem Online-Marktplatz „MeinPaket.de“ bieten gewerbliche Händler ihre Waren an. Der Marktplatz hatte eine Zeitungsanzeige geschaltet mit 5 verschiedenen Angeboten geschaltet. Angaben zu den anbietendenden Händlern waren nicht in der Anzeige erfolgt. Der Verband Sozialer Wettbewerb klagte aufgrund der fehlenden Angaben zur Identität der Händler durch die Instanzen. Der BGH hatte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die Angaben zum Händler bei der Marktplatzwerbung schon in der Printanzeige enthalten sein müssen. Der EuGH bejaht die Angabepflicht, schiebt aber die konkrete Entscheidung wieder zum nationalen Gericht, also dem BGH.
Irreführung: Teewerbung von BGH verboten
Wird auf einer Verpackung u.a. mit Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten geworben, obwohl keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere enthalten sind, liegt eine Irreführung vor. Das hat der BGH ausweislich seiner Pressemitteilung mit Urteil vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13 (Himbeer-Vanille-Abenteuer II) entschieden. Streit über mehrere Instanzen beendet Vorausgegangen war eine Klage eines … Weiterlesen
EuGH zu irreführender Etikettierung eines Lebensmittels
Falsche oder widersprüchliche Angaben auf dem Etikett eines Lebensmittels können geeignet sein den Käufer irrezuführen, auch wenn die Angaben im Zutatenverzeichnis korrekt sind. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 04.06.2015 entschieden.