Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entschieden.
Milch
Bezeichnung einer Milch als „frische Weide-Milch“ nicht irreführend
Die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen auf der Weide stehen. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 07.02.2017 (Az. 3 U 1537/16).
Rohmilch: Abgabe nur am Ort der Milchgewinnung
Rohmilch darf grundsätzlich nicht an Verbraucher abgegeben werden (§ 17 Abs. 1 Tier-LMHV). Eine Ausnahme besteht aber in bestimmten Fällen, wenn die Abgabe im Milcherzeugungsbetrieb erfolgt.