Reine Pflanzenprodukte dürfen nicht als Milch etc. vermarktet werden

Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ und die nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen dürfen bei der Vermarktung oder Werbung nicht zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar grundsätzlich selbst dann nicht, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entchieden.

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Bezeichnung einer Milch als „frische Weide-Milch“ nicht irreführend

Die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr je 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 07.02.2017 (Az. 3 U 1537/16).

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