Reine Pflanzenprodukte dürfen nicht als Milch etc. vermarktet werden

Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Denn die Bezeichnung „Milch“ ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen. Dies hat der EuGH mit Urteil vom 14.06.2017 (Az. C-422/16) entschieden.

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