Die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr je 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 07.02.2017 (Az. 3 U 1537/16).
Die Bezeichnung einer Vollmilch als „frische Weide-Milch“ ist nicht irreführend, wenn die Kühe an 120 Tagen im Jahr je 6 Stunden auf der Weide stehen. Dies entschied das OLG Nürnberg mit Urteil vom 07.02.2017 (Az. 3 U 1537/16).