Die Umstellung der Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln von einer biologischen zu einer chemischen war zulässig, so der EuGH mit Urteil vom 11.02.2015 (Az. T-204/11).
Grenzwerte für marine Biotoxine in Muscheln
Lebende Muscheln, die zum menschlichen Verzehr in Verkehr gebracht werden, z.B. Venusmuscheln, Austern, Miesmuscheln, Archenkammmuscheln und andere Schalentiere, dürfen nur eine bestimmte Menge mariner Biotoxine enthalten. Insofern müssen die Erzeugungsgebiete periodischen Kontrollen unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine marinen Toxine vorliegen.
Umstellung von biologischer zu chemischer Methode
Die offizielle Methode zum Nachweis lipophiler Biotoxine war in der Zeit von 2005 bis 2011 nach dem Unionsrecht die biologische Methode, bei welcher unter anderem Mäuse verwendet werden. Nachdem 2010 eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erlassen wurde, nach welcher die Mitgliedsstaaten sofern möglich wissenschaftlich zufriedenstellende Methoden oder Versuchsstrategien anwenden sollen, bei denen keine lebenden Tiere verwendet werden, wurden die Testmethoden zum Nachweis mariner Biotoxine 2011 von der Kommission geändert. Offizielle Methode ist seitdem die chemische Methode LC-MS/MS7. Diese neue Referenzmethode zum Nachweis bekannter lipophiler Toxine muss sowohl für die offiziellen Kontrollen auf allen Stufen der Nahrungsmittelkette als auch für die Selbstkontrollen der Lebensmittelunternehmer systematisch verwendet werden.
Die Kommission hat jedoch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014 erlaubt innerhalb welcher die Mitgliedstaaten ihre Methoden der chemischen Methode anpassen können.
Spanien wendet sich gegen chemische Methode
Die Autonome Gemeinschaft Galizien (Spanien), eine der Haupterzeugerregionen lebender Muscheln in Europa und der Welt, wendete sich gegen dieses neue Verfahren. Die Kommission habe die Verträge verletzt, da die Ersetzung der biologischen durch die chemische Methode als Referenzmethode den Schutz der öffentlichen Gesundheit schwerwiegend beeinträchtige und die galizischen Hersteller stark belaste.
Umstellung auf chemische Methode zulässig
Der EuGH hat nun in der Sache entschieden, dass die biologische Methode zum Nachweis mariner Biotoxine in lebenden Muscheln durch eine chemische Methode ersetzt werden durfte. Insbesondere schütze die chemische Methode die Gesundheit der Verbraucher besser und ermögliche es zudem, die Zahl der Tierversuche zu verringern.
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