Ab dem 01.03.2021 gibt es neue Energielabel und neue Informationspflichten für bestimmte Elektrogeräte.
Betroffen sind:
- Spülmaschinen
- Waschmaschinen
- Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät)
- Kühl- und Gefriergeräte
- Fernseher und Monitore
Diese neuen Label haben nur noch die Effizienzklassen A bis G. Mit der Umstellung auf diese neue Skala steigen auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte. Auch die Messmethoden wurden verändert. Viele Modelle werden insofern künftig deutlich schlechtere Klassen aufweisen.
Online-Handel
In Geschäften und im Online-Handel müssen die Geräte mit den neuen Effizienzlabel seit dem 01.03.2021 gekennzeichnet werden. Es gibt zudem auch neue Anforderungen an die Platzierung der Informationen. So muss das Label z.B. im Fernabsatz über das Internet in der Nähe des Produktpreises dargestellt werden. Die Größe ist so zu wählen, dass das Label gut sichtbar und leserlich ist, und die Proportionen müssen der in der Verordnung festgelegten Größe entsprechen.
Es gibt auch die Möglichkeit einer geschachtelten Anzeige. In dem Fall muss ein Bild mit der Energieeffizienzklasse sowie den Bereich der verfügbaren Energieeffizienzklassen angezeigt werden. Das Bild muss zudem weitere Vorgaben erfüllen. Zum Beispiel muss der Buchstabe der Energieeffizienzklasse mindestens der Schriftgröße des Preises entsprechen. Bei Klick auf dieses Bild muss dann das vollständige Label erscheinen.
Auch das Produktdatenblatt ist in der Nähe des Produktpreises darzustellen bzw. über einen Verweis mit der Angabe „Produktdatenblatt“ zu verlinken.
Werbung
Auch die Werbung für ein bestimmtes Modell sowie jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Modell, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, müssen die Energieeffizienzklasse des Modells und den für das Label verfügbare Bereich der Energieeffizienzklassen enthalten.
Übergangsfrist
Die Verpflichtung zur Kennzeichnung gilt ab dem 01.03.2021. Händler haben jedoch 14 Arbeitstage Zeit für die Umsetzung. Innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem 01.03.2021, d.h. spätestens zum 18.03.2021 müssen physisch und online die neuen Labels gegen die alten ausgetauscht sein.
Sofern Händler zu Lagerware keine neuen Etiketten erhalten können, z.B. weil der Lieferant seine Tätigkeit zum 01.11.2020 eingestellt hat, dürfen die noch auf Lager befindlichen Waren für einen Zeitraum von 9 Monaten (d.h. bis zum 01.12.2021) mit dem alten Etikett noch abverkauft werden.
- Neue Energielabel ab 01.03.2021 - 1. März 2021
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