Online-Händler müssen bestimmte Angaben über ihre Identität im Shop bereithalten. Ob diese Verpflichtung aber auch die Angabe einer Telefonnummer umfasst, ist umstritten. Der vzbv wollte dies klären lassen und hatte deswegen amazon verklagt. Amazon gab keine Telefonnummer an, bot dafür verschiedene andere Kommunikationskanäle. Jetzt hat der Generalanwalt beim EuGH seine Schlussanträge dazu vorgestellt.
E-Mail-Adresse
Datenschutzgrundverordnung DSGVO in letzter Minute geändert
Es ist kein Scherz. Seit Monaten sind Webseitenbetreiber, Katalogversender, Händler und Berater dabei, den riesigen bürokratischen Aufwand zu bewältigen, den die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt. Kurz vor dem Stichtag wurde der Text noch eunmal angepasst.
Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf Privat-Account kann Kündigung rechtfertigen
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist die ungefragte Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (Urt. v. 16.05.2017, Az. 7 SA 38/17). Der Kläger war als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen für Kühlanlagen angestellt. In hohem Umfang leitete er dienstliche E-Mails an seinen privaten E-Mail-Account weiter und verhandelte gleichzeitig mit … Weiterlesen
Neue Newsletter-Einwilligung nach BGH
Der BGH hat mit Urteil vom 04.3.2017, (Az. VI ZR 721/15) eine für die Werbepraxis wichtige Entscheidung zu den Anforderungen an eine wirksame Newsletter-Einwilligung getroffen. Danach können Einwilligungen unwirksam sein, die keine Angabe aufweisen, zu welchen Gegenständen die E-Mail Werbung erfolgt. E-Mail-Zusendungen, die auf unzulänglichen Einwilligungen basieren, sind damit so zu sehen, als ob sie ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen.
OLG Dresden zur Rechtmäßigkeit von Kundenzufriedenheitsanfragen
Das Oberlandesgericht Dresden hat per E-Mail versendete Kundenzufriedenheitsanfragen als Werbung qualifiziert und somit ohne vorliegende Einwilligung des Empfängers verboten (Urt. v. 24.04.2016, Az. 14 U 1773/13).
E-Mail-Werbung im Fokus der Gerichte
Die Auto-Reply-Entscheidung des BGH und die Facebook-Entscheidung des BGH „Freunde-Finder“ beschäftigen sich mit den Möglichkeiten, Werbung in E-Mails unterzubringen. Gleichzeitig gibt es neue Entscheidungen des OLG Hamm, die E-Mail-Werbung bei Amazon für Händler gefährlich macht und in die gleiche Kerbe schlägt das LG Hamburg mit einer entsprechenden Funktion bei eBay.
BGH zur Werbung in Autoreply-E-Mails: Urteilsgründe liegen vor
Wir hatten bereits im Dezember 2015 darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof Werbung in automatisierten Antwort-E-Mails gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Kunden untersagt hat (Az. VI ZR 134/15). Nun liegen die vollständigen Urteilsgründe vor.
BGH: Facebook Freunde finden untersagt
Der BGH hat auf Klage der vzbv die „Freunde finden“ Funktion von Facebook auch als letzte Instanz als belästigende Werbung eingestuft und untersagt (BGH Urteil vom 14.01.2016, Az. I ZR 65/14). Zudem sah er lt. Pressemeldung eine Irreführung der Nutzer von Facebook über die Art und den Umfang der importierten Kontaktdaten. Beide Rügen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände erhoben. Verwendeten die Nutzer die Funktion, dann wurden E-Mail-Adressdaten in Facebook importiert und an die Inhaber der Adressen Einladungen per E-Mail versendet. Diese würden als Werbung verstanden und nicht als private Meinung der Nutzer, so die Richter des I. Zivilsenats. In 2010 hatte Facebook gefragt „Sind deine Freunde schon bei Facebook?“. Das reichte dem BGH ebensowenig aus, wie weitere Aufklärungen an anderer Stelle, deren Wahrnehmung aber nicht sichergestellt war.
AG Düsseldorf entscheidet zu Feedbackanfrage als Spam
Aus Sicht eines Händlers sind Kundenbewertungen mittlerweile ein bedeutsames wirtschaftliches Gut. Nicht unbedeutend ist mithin die Frage, wie man Kundenbewertungen in zulässigerweise einholen kann. Gleich nach der Abwicklung des Verkaufs per E-Mail um Abgabe einer Bewertung zu bitten, wäre praktikabel und wird auch von zahlreichen Händlern bereits praktiziert, ist aber dennoch nicht zulässig, wie dies gerade erst wieder das AG Düsseldorf entschied.
Double-Opt-In keine Werbung
Das OLG Celle neigt dazu, die Übersendung einer Aufforderung zur Bestätigung im Rahmen des double-opt-in-Verfahrens nicht als unzulässige Werbung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG anzusehen.