Der BGH hat mit Urteil vom 04.3.2017, (Az. VI ZR 721/15) eine für die Werbepraxis wichtige Entscheidung zu den Anforderungen an eine wirksame Newsletter-Einwilligung getroffen. Danach können Einwilligungen unwirksam sein, die keine Angabe aufweisen, zu welchen Gegenständen die E-Mail Werbung erfolgt. E-Mail-Zusendungen, die auf unzulänglichen Einwilligungen basieren, sind damit so zu sehen, als ob sie ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen.
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Double-Opt-In Bestätigungsmail unzulässig?
Mit einem Paukenschlag hat das OLG München für viele Beteiligte überraschend ein Urteil (OLG München, Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) gefällt, welches scheinbar die Grundlagen des E-Mail-Marketings ins Wanken bringt.