Wurden Sie abgemahnt und haben eine Unterlassungserklärung abgegeben? In diesem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass rechtswidrige Werbung verschwindet und nicht wiederholt wird. Dass man allerdings die Vergangenheit nicht löschen kann, wurde nun auch gerichtlich bestätigt.
Abschied und Dank für Ihr Interesse!
Alles Gute geht einmal zu Ende. Nach mehr als 30 Jahren anwaltlicher Tätigkeit werden mein Kollege Dr. Albrecht Wienke und meine Person Rolf Becker mit Ablauf des Jahres beruflich kürzertreten. Die Kanzlei WIENKE & BECKER wird daher zum 31. Dezember 2023 ihre Pforten schließen. Versandhandelsrecht.de wird jedoch für Sie weiterbestehen. Hier informieren Sie in Zukunft … Weiterlesen