Paypal, Sofort und Co: Zusatzgebühren zulässig

Lange umstritten und jetzt geklärt: Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 25. März 2021  (BGH, Az. ZR 203/19) entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.

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Zahlartgebühren Einschränkung seit 13. Januar!

Am 13.01.2018 trat eine gesetzliche Neuerung in Kraft. Dies untersagt es Händlern, Gebühren für bestimmte Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften zu verlangen. Es geht um das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“. Damit setzt Deutschland die entsprechende Richtlinie um. Alle EU-Staaten sind betroffen und zwar ohne Beurteilungsspielraum (Vollharmonisierung). Jetzt drohen Abmahnungen für Händler, die weiterhin Gebühren verlangen. Ob auch die Nachnahme betroffen ist, bleibt unklar.

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