Lange Zeit war umstritten, ob im Online-Shop für Zahlungen des Verbrauchers via PayPal oder Sofort zusätzliche Gebühren verlangt werden können. Der BGH hat diese Frage nun geklärt.
Sofortüberweisung
OLG Frankfurt: Sofortüberweisung als einziges kostenfreies Zahlungsmittel zulässig
Das Zahlungsmittel Sofortüberweisung ist gängig und zumutbar. Dies hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 24.08.2016 (Az. 11 U 123/15) entschieden. Es darf daher als einziges kostenfreies Zahlungsmittel in einem Online-Shop angeboten werden.