Nicht nur vor oder nach Weihnachten gibt es Geschenke, die zwar guten Absichten entspringen aber beim Beschenkten nicht ankommen. Wie gut, dass es da im Fernabsatz ein gesetzlich garantiertes Widerrufsrecht für Verbraucher auch nach dem 13.06.2014 gibt. Lesen Sie in unserem Grundlagenbeitrag für Verbraucher, wie Sie als König Kunde rechtlich am besten als Besteller im Versandhandel bedient sind. Ähnliches gibt es zwar auch im stationären Handel, aber dort können die Händler die Spielregeln (=Bedingungen) von Umtausch und Rückgabe bestimmen.
OLG Bremen: Unzulässige Gebühr für Ticketversand
Das Oberlandesgericht Bremen hat sich kürzlich mit der Zulässigkeit von Servicegebühren befasst, die über die Portokosten für den Versand einer Ware hinausgehen (OLG Bremen, Urt. v. 15.06.2017, Az. 5 U 16/16). Die Beklagte betreibt einen Ticketversand mit verschiedenen Versandoptionen. Der Ticketpreis enthält nach den AGB der Beklagten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Vorverkaufsgebühr und eine … Weiterlesen