Am Dienstag (06.02.2018) beschloss das EU-Parlament in Straßburg die neue Geoblocking-Verordnung. Sie soll in neun Monaten, also noch vor Jahresende, in Kraft treten. Schon das Weihnachtsgeschäft 2018 wird damit im neuen rechtlichen Lichterglanz ablaufen. Ausgerechnet im dicksten Trubel dürfen sich die Händler mit den neuen Regelungen beschäftigen. Tatsächlich abgeschafft werden die diskriminierenden Praktiken aber wohl erst im Frühjahr 2020.
Lieferangaben
Lieferzeitangabe „bald verfügbar“ ist im Online-Shop unzulässig
Die Lieferzeitangabe „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ verstößt nach Ansicht des Landgerichts München I (Urt. v. 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16) gegen die verbraucherschützende Verpflichtung zur Lieferzeitangabe und ist damit wettbewerbswidrig. Geklagt hatte in dieser Sache ein Wettbewerbsverband gegen ein Unternehmen, welches Unterhaltungselektronik vertreibt. In dessen Online-Shop simulierte ein Mitarbeiter … Weiterlesen
Händler-Haftung für falsche Angaben bei Google Shopping
Falsche Versandkostenanzeigen bei Google Shopping können dem jeweiligen Händler zugerechnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg (Urt. v. 16.06.2016, Az. 9 U 98/15) entschieden. Der beklagte Händler hatte bei Google Shopping Angebote für seine Produkte eingetragen und verlinkt. Eine Versandkostenangabe wurde anfänglich nicht hinzugefügt, da die Lieferung kostenfrei sein sollte. Entsprechend erschien bei Google die … Weiterlesen
Online-Händler müssen Lieferzeiten im Shop stets aktuell halten
Das OLG Hamm hat kürzlich entschieden, dass falsche Lieferangaben im Online-Shop wettbewerbswidrig sind, selbst wenn sich diese nur kurze Zeit auf der Website befinden (Urt. v. 11.08.2015, Az. 4 U 69/15). Ein Händler vertrieb in seinem Internetshop Elektrofahrräder. Folgende Information befand sich u.a. auf der Angebotsseite eines bestimmten Modells: „Nur noch wenige Exemplare auf Lager, … Weiterlesen
Neues Recht im Versandhandel 13.06.2014
Wir haben in komprimierter Form die wissenswerten Fakten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit Schwerpunkt im Fernabsatz zu Ihrer Information zusammengestellt.
Inhalt
Fakten VRRL-Umsetzung
Neu Vollharmonisierung in Europa
Welche Gegenstände werden im internet neu geregelt?
Weitere Änderungen gibt es im Versandhandel:
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Fernabsatzvertragsbegriff entschärft
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Dauerhafter Datenträger
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Informationspflicht zu Lieferung und Zahlung
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Sonstige Infos
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Mobile Commerce im Gesetz
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Keine Kosten für Anruf 01805…
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Doppelte Identifikation bei Anrufen vom Call-Center
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Ein- und Ausbaukosten
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Getrennte Widerrufsbelehrungen
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Musterwiderrufsbelehrung im Katalog
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Rücksendekosten
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Muster-Widerrufsformular
Fazit
Neue Vorgaben zu Kosten für Versand und Zahlung
Das neue Verbraucherrecht, das ab dem 13.06.2014 EU-weit gilt, bringt nicht nur ein gleichartiges, Widerrufsrecht für Händler und Verbraucher und neue Rückabwicklungsregelungen. Auch in anderen Teilbereichen werden neue Spielregeln geschaffen.
Ersatzlieferung im Versandhandel entfällt
Nur noch ein paar Monate trennen uns von der Umstellung des Verbraucherrechts. Neue Widerrufsbelehrungen und neue Informationspflichten sind von allen Händlern zu beachten, die bislang im Fernabsatz und im Rahmen von Haustürgeschäften tätig waren.
Vorsicht bei der Angabe der Lieferzeit
Bei der Angabe von Lieferzeiten werden im Online-Handel immer wieder Fehler gemacht. Dass die Angabe von „voraussichtlichen“ Lieferzeiten oder eine „in der Regel“ Angabe nicht ausreichend ist, wurde bereits von Gerichten bestätigt. Nun soll auch die bislang noch als zulässig angesehene Angabe von Zirka-Fristen unzulässig sein.