Das EU-Parlament verabschiedete die neue Geoblocking-Verordnung. Sie tritt in neun Monatenin Kraft. Schon das Weihnachtsgeschäft 2018 läuft damit im neuen rechtlichen Lichterglanz ab. Ausgerechnet im dicksten Trubel dürfen sich die Händler mit den neuen Regelungen beschäftigen. Die tatsächliche Abschaffung der diskriminierenden Praktiken erfolgt aber wohl erst im Frühjahr 2020.
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Neues Recht im Versandhandel 13.06.2014
Wir haben in komprimierter Form die wissenswerten Fakten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie mit Schwerpunkt im Fernabsatz zu Ihrer Information zusammengestellt.
Neue Vorgaben zu Kosten für Versand und Zahlung
Das neue Verbraucherrecht, das ab dem 13.06.2014 EU-weit gilt, bringt nicht nur ein gleichartiges, Widerrufsrecht für Händler und Verbraucher und neue Rückabwicklungsregelungen. Auch in anderen Teilbereichen werden neue Spielregeln geschaffen.
Ersatzlieferung im Versandhandel entfällt
Nur noch ein paar Monate trennen uns von der Umstellung des Verbraucherrechts. Neue Widerrufsbelehrungen und neue Informationspflichten sind von allen Händlern zu beachten, die bislang im Fernabsatz und im Rahmen von Haustürgeschäften tätig waren.
Vorsicht bei der Angabe der Lieferzeit
Bei der Angabe von Lieferzeiten werden im Online-Handel immer wieder Fehler gemacht. Dass die Angabe von „voraussichtlichen“ Lieferzeiten oder eine „in der Regel“ Angabe nicht ausreichend ist, wurde bereits von Gerichten bestätigt. Nun soll auch die bislang noch als zulässig angesehene Angabe von Zirka-Fristen unzulässig sein.