Bei der Angabe von Lieferzeiten werden im Online-Handel immer wieder Fehler gemacht. Dass die Angabe von „voraussichtlichen“ Lieferzeiten oder eine „in der Regel“ Angabe nicht ausreichend ist, wurde bereits von Gerichten bestätigt. Nun soll auch die bislang noch als zulässig angesehene Angabe von Zirka-Fristen unzulässig sein.
Lieferzeitangabe „bald verfügbar“ ist im Online-Shop unzulässig
Die Lieferzeitangabe „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ verstößt nach Ansicht des Landgerichts München I (Urt. v. 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16) gegen die verbraucherschützende Verpflichtung zur Lieferzeitangabe und ist damit wettbewerbswidrig. Geklagt hatte in dieser Sache ein Wettbewerbsverband gegen ein Unternehmen, welches Unterhaltungselektronik vertreibt. In dessen Online-Shop simulierte ein Mitarbeiter … Weiterlesen