Nur noch ein paar Monate trennen uns von der Umstellung des Verbraucherrechts. Neue Widerrufsbelehrungen und neue Informationspflichten sind von allen Händlern zu beachten, die bislang im Fernabsatz und im Rahmen von Haustürgeschäften tätig waren.
Amazon-Bestellbestätigung ist keine Vertragsannahme
Darf eine Kundin auf die Versendung der Ware pochen, wenn sie diese bei Amazon bestellt und anschließend die automatische Bestellbestätigung der Plattform erhalten hat? Nein, meint das Amtsgericht Plettenberg (Urt. v. 23.10.2017, Az. 1 C 219/17). Händlerin beruft sich auf Hacker-Angriff Folgendes war passiert: Eine Kundin hatte bei einer Marketplace-Händlerin bei Amazon einen Whirlpool für … Weiterlesen