Am 04.11.2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht. Das Ministerium realisiert damit einen ersten Schritt zur Verpflichtung der EU-Staaten, bis zum 28.11.2021 entsprechende EU-Richtlinien (insbesondere Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU) umzusetzen. Die umgesetzten Vorgaben sind dann in den Mitgliedsstaaten spätestens ab dem 28.05.2022 anzuwenden. Zu diesem Datum ist auch ein Inkrafttreten im Entwurf vorgesehen.
Händler
Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 24.01.2020 einen neuen Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge veröffentlicht. Es handelt sich noch um einen sog. Referentenentwurf zur AGB-Klauseln und Telefonwerbung. Dennoch ist es für Händler ein guter Tipp, wenn man sich früh mit möglichen Auswirkungen auseinandersetzt, wie etwa die vorgeschlagene Dokumentationspflicht zu Telefoneinwilligungen.
Was Sie in 2020 an rechtlichen Neuerungen erwartet
Der Gesetzgeber bleibt fleißig. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen und Vorhaben von der P2B-Verordnung bis zu neuen Abmahnregelungen und der Nutella-Regel.
Geoblocking-Verbots-Verordnung verabschiedet
Am Dienstag (06.02.2018) beschloss das EU-Parlament in Straßburg die neue Geoblocking-Verordnung. Sie soll in neun Monaten, also noch vor Jahresende, in Kraft treten. Schon das Weihnachtsgeschäft 2018 wird damit im neuen rechtlichen Lichterglanz ablaufen. Ausgerechnet im dicksten Trubel dürfen sich die Händler mit den neuen Regelungen beschäftigen. Tatsächlich abgeschafft werden die diskriminierenden Praktiken aber wohl erst im Frühjahr 2020.
LG Arnsberg zum Umfang der Überprüfungspflicht von Amazon-Händlern
Dass Marketplace-Verkäufer bei Amazon für ihre Angebote im Grundsatz auch dann haften, wenn Sie die Artikelbeschreibung nicht selbst vorgenommen oder geändert haben, wurde bereits durch mehrere Gerichte entschieden. Unklar ist allenthalben, welche Prüfpflichten den Händlern im Einzelnen auferlegt werden. Zu dieser Frage gibt es nun eine interessante Entscheidung des Landgerichts Arnsberg (Beschl. v. 14.02.2017, Az. … Weiterlesen
LG Berlin zum Widerrufsrecht beim Kauf einer Matratze
Bei der Frage, in welchen Fällen ein Widerrufsrecht besteht, herrscht bei bestimmten Waren oft Unklarheit auf Verbraucherseite. Seit Jahren schon wird gerade bei Matratzen diskutiert, ob diese innerhalb der regulären 14-Tages-Frist zurückgegeben werden dürfen. Zunächst stellt sich die Situation wie folgt dar: Wenn der Kunde als Verbraucher eine Matratze im Online-Handel bestellt, ist generell, wie … Weiterlesen
Händler haftet für Produkte auf Preisvergleichsseite
Das Landgericht Arnsberg hatte über irreführende Angaben auf der Preisvergleichsseite „Idealo“ zu entscheiden.
OLG Karlsruhe: Kein Widerrufsrecht bei Kauf auf einer Messe
Ein Staubsauger-Kauf auf der „Grünen Woche“ in Berlin hat nicht zur Folge, dass der Vertrag vom Käufer widerrufen werden kann. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Berufungsinstanz entschieden (Urt. v. 10.06.2016, Az. 4 U 217/15). Widerrufsrecht oder nicht? Diese Frage beschäftigt nicht nur regelmäßig die Käufer, sondern auch viele Händler. Im Fernabsatzbereich und bei … Weiterlesen
Amazon-Klauseln gegen Hochretournierer unwirksam
Das OLG Köln hat ein wichtiges Urteil zur Zugänglichkeit von Kundenkonten nach Kündigung von Hochretournierern gefällt. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein Segen für Verbraucher und kann für den Händler einen Fluch bedeuten. Zunächst schafft es natürlich Vertrauen beim Käufer, wenn er sich nach Prüfung einer Ware wieder vom Vertrag lösen kann. Wenn die Käufer jedoch immer wieder ihrer Ware retournieren, kann es für den Verkäufer teuer werden. Einige wenige Käufer nutzen das Internet teilweise unter Berufung auf das Widerrufsrecht, wie ein Leihhaus.
Amazon-Weiterempfehlungsfunktion unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform Amazon für einen Händler problematisch werden kann. Werden E-Mails darüber versandt, so wird die Werbung für das Amazon-Angebot des Händlers wie jede andere E-Mail-Werbung dem Händler zugerechnet. Liegt keine Einwilligung des betroffenen Empfängers vor, dann ist die E-Mail abmahnfähig als belästigende Werbung (OLG Hamm , Urteil vom 09.07.2015 – 4 U 59/15).