Nach Erhalt einer Abmahnung und Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer Verurteilung zeigen sich häufig erst die wahren Risiken, etwa bei einer Rückrufpflicht.
Haftung
Amazon-Weiterempfehlungsfunktion ist unzulässig
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform Amazon für einen Händler problematisch werden kann. Werden E-Mails darüber versandt, so wird die Werbung für das Amazon-Angebot des Händlers wie jede andere E-Mail-Werbung dem Händler zugerechnet.
Datenschutzrechtliche Pflichten von Unternehmen
Datenschutz im Zusammenhang mit Facebook, Google und Co sind in aller Munde. Grund genug, sich einmal generell mit dem Datenschutz im Unternehmen zu befassen. Hier haben viele Unternehmen große und haftungsträchtige Lücken aufzuweisen.
Haftung für Links auf Startseite
Die Haftung für Links gehörte zu den ersten heiß diskutierten Themen im Internet. Genauer geht es um die Haftung für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das Landgericht hatte in einem aktuellen Fall einen Arzt verurteilt, der auf die Startseite eines Forschungsverbandes Implantatakupunktur J e.V. für „weitere Informationen auch über die Studienlage“ zur Implantat-Akkupunktur verlinkt hatte. Dort sah ein
Anonyme Internetnutzung und Meinungsäußerung
Darf man seine Meinung in einem Bewertungsportal auch anonym äußern? Für die Richter der OLG Hamm steht dies außer Frage. In einem Hinweisbeschluss (OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10), der nach einer Vorberatung erging, hat das OLG Hamm einem Berufungsführer seine Ansicht zur Meinungsäußerungsfreiheit mitgeteilt.
BGH: Zur Haftung für Vertriebsmittler
Affiliates oder sonstige Vertriebsmittler werden gerne eingesetzt, da man hier durch die erweiterten Bemühungen schnell und effektiv zu weiteren Geschäftserfolgen kommen kann. Was passiert aber, wenn der Affiliate Bestellungen vorgaukelt, die es nie gegeben hat? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dies in einem Verfahren bis zum Bundesgerichtshof klären lassen. Der BGH (Urteil vom 17.08.2011 – I ZR 134/10) hat jetzt entschieden, unter welchen Umständen man für das Handeln seiner Vertriebsmittler einzustehen hat.