Verlinkung auf illegale Website kann Haftung begründen

Ein Webseitenbetreiber kann für fremde Inhalte haftbar gemacht werden, wenn er bewusst auf Internetangebote mit rechtswidrigem Inhalt verlinkt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 05.01.2018 entschieden (Az. 7 ZB 18.31). Kläger macht sich Inhalte zu Eigen Der Kläger erhielt einen behördlichen Bescheid mit der Aufforderung, auf seiner Internetseite nicht mehr auf eine rechtsextreme … Weiterlesen

Haftung für Links auf urheberrechtswidrige Webseiten

Das Landgericht Hamburg hat sich kürzlich zu den Haftungsvoraussetzungen von Verlinkungen auf urheberrechtswidrige Internetseiten geäußert. Nach Ansicht der hanseatischen Richter ist derjenige haftbar, der einen entsprechenden Link setzt und generell in Gewinnerzielungsabsicht handelt (Beschl. v. 18.11.2016, Az. 310 O 402/16). Vorausgegangen war, dass der Antragsgegner des hiesigen Verfahrens einen Link auf die Website eines Dritten gesetzt … Weiterlesen

Rückrufpflicht nach Unterlassungserklärung

Nach Erhalt einer Abmahnung und Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer Verurteilung zeigen sich häufig erst die wahren Risiken, etwa bei einer Rückrufpflicht. Der Schuldner denkt, die Sache ist mit Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der Abmahngebühren erledigt und wendet sich erleichtert anderen Dingen zu. Doch dann kommt die Vertragsstrafeforderung. Man ist nämlich nicht nur verpflichtet, denn monierten Wettbewerbsverstoß in Zukunft nicht wieder zu begehen, sondern es können sich auch weitergehende aktive Handlungspflichten ergeben.

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Amazon-Weiterempfehlungsfunktion unzulässig

Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Weiterempfehlungsfunktion der Internetplattform Amazon für einen Händler problematisch werden kann. Werden E-Mails darüber versandt, so wird die Werbung für das Amazon-Angebot des Händlers wie jede andere E-Mail-Werbung dem Händler zugerechnet. Liegt keine Einwilligung des betroffenen Empfängers vor, dann ist die E-Mail abmahnfähig als belästigende Werbung (OLG Hamm , Urteil vom 09.07.2015 – 4 U 59/15).

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Haftung für Links auf Startseite

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Die Haftung für Links gehörte zu den ersten heiß diskutierten Themen im Internet. Genauer geht es um die Haftung für rechtswidrige Inhalte auf den verlinkten Seiten. Das Landgericht hatte in einem aktuellen Fall einen Arzt verurteilt, der auf die Startseite eines For­schungsverbandes Implantataku­punktur J e.V. für  „weitere Informationen auch über die Studienlage“ zur Implantat-Akkupunktur verlinkt hatte. Dort sah ein

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Anonyme Internetnutzung und Meinungsäußerung

Darf man seine Meinung in einem Bewertungsportal auch anonym äußern? Für die Richter der OLG Hamm steht dies außer Frage.

In einem Hinweisbeschluss (OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10), der nach einer Vorberatung erging, hat das OLG Hamm einem Berufungsführer seine Ansicht zur Meinungsäußerungsfreiheit mitgeteilt.

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BGH: Zur Haftung für Vertriebsmittler

Affiliates oder sonstige Vertriebsmittler werden gerne eingesetzt, da man hier durch die erweiterten Bemühungen schnell und effektiv zu weiteren Geschäftserfolgen kommen kann. Was passiert aber, wenn der Affiliate Bestellungen vorgaukelt, die es nie gegeben hat? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dies in einem Verfahren bis zum Bundesgerichtshof klären lassen. Der BGH (Urteil vom 17.08.2011 – I ZR 134/10) hat jetzt entschieden, unter welchen Umständen man für das Handeln seiner Vertriebsmittler einzustehen hat.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte ein Unternehmen abgemahnt, welches Zeitschriften-Abos vertreibt und auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen. Das Unternehmen versandte an Verbraucher Mitteilungen als „Auftragsbestätigungen“ für die Bestellung einer Zeitschrift. Acht Tage sollten die Empfänger zur Prüfung der Zeitschrift haben. Wenn keine Nachricht zur Abbestellung erfolgte, sollte die Zeitschrift mit 11 weiteren Ausgaben bezogen werden. Die angeschriebene Verbraucherin wandte ein, sie habe nichts bestellt. Die Beklagte verwies darauf, dass sie eine Vertriebspartnerin habe, die wiederum mit eigenen Vertriebspartnern (Affiliates) zusammenarbeite und die hätten wieder Sub-Affiliates, die über Links etc . Bestelldaten übermittelten. Ein unbekannter Täter habe sich Provisionen verschaffen wollen und Kaufabsichten real existierender Personen vorgetäuscht. Für solche kriminellen Verhaltensweisen müsse sie, die Beklagte nicht einstehen.

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