Darf man seine Meinung in einem Bewertungsportal auch anonym äußern? Für die Richter der OLG Hamm steht dies außer Frage. In einem Hinweisbeschluss (OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10), der nach einer Vorberatung erging, hat das OLG Hamm einem Berufungsführer seine Ansicht zur Meinungsäußerungsfreiheit mitgeteilt.