Anonyme Internetnutzung und Meinungsäußerung

Darf man seine Meinung in einem Bewertungsportal auch anonym äußern? Für die Richter der OLG Hamm steht dies außer Frage. In einem Hinweisbeschluss (OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10), der nach einer Vorberatung erging, hat das OLG Hamm einem Berufungsführer seine Ansicht zur Meinungsäußerungsfreiheit mitgeteilt.

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Arztbewertungsportale: Schlecht bewertet – was tun

Bei der Wahl des richtigen Hotels oder eines neuen Friseurs ziehen wir schon lange die Internetgemeinde zu Rate. In Bewertungsportalen findet sich nahezu jeder Dienstleistungssektor kommentiert und gibt damit dem interessierten Nutzer die Möglichkeit, auf Erfahrungsberichte zuzugreifen. Dass es mittlerweile auch die Möglichkeit gibt, Ärzte zu bewerten und zu benoten, spiegelt nur den Geist der Zeit und den allgemeinen Wunsch des Patienten nach größtmöglicher Transparenz der Leistungen bei stetig steigenden Gesundheitsausgaben wider.

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