Bewertungsportale leisten eine wichtige Aufgabe im täglichen Leben. Sie geben Orientierungshilfe. Es liegt aber in der Natur der Bewertung, vor allem negativer Bewertungen, dass der Bewertete nicht einverstanden sein muss. Manchmal schießen die Bewerter auch über das Ziel hinaus und der Betroffene will vom Portal Namen und Adresse, um juristisch vorgehen zu können. Kein Anspruch, sagt der BGH jetzt.
Anonymität
Anonyme Internetnutzung und Meinungsäußerung
Darf man seine Meinung in einem Bewertungsportal auch anonym äußern? Für die Richter der OLG Hamm steht dies außer Frage. In einem Hinweisbeschluss (OLG Hamm, Beschluss v. 03.08.2011, Az. I-3 U 196/10), der nach einer Vorberatung erging, hat das OLG Hamm einem Berufungsführer seine Ansicht zur Meinungsäußerungsfreiheit mitgeteilt.